Steueränderungsgesetz 2007 und Mittelstandsentlastungsgesetz verabschiedet

Steuern und Steuerstrafrecht
21.07.20062218 Mal gelesen
Das Steueränderungsgesetz 2007 hat am 7. 7. 2006 den Bundesrat passiert. Die Änderungen betreffen u. a. die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, die künftig nur noch dann als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2007 können für Entfernungen bis 20 Kilometer die Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Für Fernpendler bleibt die Entfernungspauschale hingegen als Härteregelung erhalten. Daher wird die Entfernungspauschale künftig (erst) ab dem 21. Kilometer gewährt und kann "wie" Werbungskosten berücksichtigt werden.
Der Sparer-Freibetrag wird für Ledige auf 750 € und für Verheiratete auf 1 500 € in etwa halbiert. Die Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld bzw. kindbedingter Freibeträge wird vom vollendeten 27. Lebensjahr auf das vollendete 25. Lebensjahr abgesenkt. Für besonders hohe private Einkommen (von einem zu versteuernden Einkommen von 250 001 €, bei Zusammenveranlagung von 500 001 € an) wird der Steuersatz um 3 Prozentpunkte auf 45 v. H. angehoben.
Auch das Erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (sog. Mittelstandsentlastungsgesetz) hat der Bundesrat verabschiedet. Mit dem Gesetz werden insgesamt 18 Maßnahmen zur Entlastung des Mittelstands umgesetzt. Zu ihnen gehören beispielsweise auch Erleichterungen bei der Vorsteuerberichtigung, die Erhöhung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen auf 150 € sowie der steuerlichen Buchführungspflichtgrenze auf 500 000 €.