Steuern senken mit Toprenditen für die Familie

Steuern und Steuerstrafrecht
01.03.2012417 Mal gelesen
Steuern senken mit Toprenditen für die Familie – Weihnachtsgeschenke, die sich aus-zahlen und den Weg für die Unternehmensnachfolge ebnen

Stellen Angehörige dem Unternehmer Geld zur Verfügung, dürfen im Schnitt bis zu 35 % Zinsen gezahlt und als Betriebsausgaben steuermindernd abgezogen werden. Das spart Einkommensteuer und Erbschaftsteuer. Wie funktioniert das? Ein Familienmitglied beteiligt sich als stiller Gesellschafter gegen Gewinnbeteiligung an der Firma. Die stille Gesellschaft kann formlos und diskret gegründet werden. Eine Aufnahme ins Handelsregister ist nicht erforderlich. Das Geld wird schlicht auf einem Einlagekonto verbucht. Der Vertrag muss zwar eine Gewinn-, aber keine Verlustbeteiligung vorsehen. Bei minderjährigen Kindern muss die Gestaltung gerichtlich genehmigt werden.

Bei Einlagen aus dem eigenen Vermögen des Stillen werden die eingangs erwähnten Spitzenrenditen steuerlich anerkannt. Das hat der BFH in einem aktuellen Urteil bestätigt. Danach muss der Unternehmer zwar bei steigenden Gewinnen die Höhe der Gewinnbeteiligung des Stillen neu justieren. Beruht der Gewinnsprung aber auf einmaligen Sondereffekten, ist durchaus auch eine Verzinsung der stillen Beteiligung von mehr als 35 % erlaubt. Wird die Beteiligung hingegen vom Unternehmer geschenkt, ist der Betriebsausgabenabzug auf eine Verzinsung von 15 % begrenzt, was aber gestalterisch umgangen werden kann. So kann das nötige Geld unter Ausnutzung erbschaftsteuerlicher Freibeträge zunächst dem Ehepartner geschenkt werden, der das Geld nach einer gewissen Schamfrist freiwillig an die Kinder weiterreicht. Investieren die Kinder dann das eigene Geld als stille Gesellschafter in die Firma, sind wieder die genannten Spitzenrenditen möglich. Zwar müssen die Kinder die Zinsen mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern, weil die Abgeltungsteuer von 25 % bei stillen Gesellschaften zwischen einander nahestehenden Personen nicht greift. Dieser wird jedoch in der Regel niedriger sein, als der des Unternehmers. Rund 8.600,00 EUR sind bei der Einkommensteuer pro Jahr ohnehin steuerfrei.

Die stillen Gesellschaftsanteile können später in echte Unternehmensbeteiligungen umgewandelt und die Kinder langsam an die Unternehmensnachfolge herangeführt werden. Damit bringt die stille Gesellschaft nicht nur erhebliche Steuerersparnisse, sondern leistet auch einen Beitrag zu einer gelungenen Unternehmensnachfolge.