Verwaltungsgericht Gießen: Computer und Laptops sind unpfändbar!

Verwaltungsgericht Gießen: Computer und Laptops sind unpfändbar!
20.10.2011794 Mal gelesen
Das Verwaltungsgericht in Gießen entschied, dass ein Notebook/Laptop nicht gepfändet werden darf. Persönliche Gebrauchsgegenstände oder Sachen die dem Haushalt dienen, dürfen nicht der Pfändung unterworfen werden. Ein Notebook fällt darunter. Die Konsequenz: Sind solche Geräte - hier im Wege eines Verwaltungsverfahrens, z.B. wg Steuerschulden - gepfändet worden, müssen Sie zurückgegeben werden.

VG Gießen, Beschluss vom 8.7.2011 - 8 L 2046/11

Das Verwaltungsgericht in Gießen entschied, dass ein Notebook/Laptop nicht gepfändet werden darf.
Persönliche Gebrauchsgegenstände oder Sachen die dem Haushalt dienen, dürfen nicht der Pfändung unterworfen werden. Ein Notebook fällt darunter. Die Konsequenz: Sind solche Geräte - hier im Wege eines Verwaltungsverfahrens, z.B. wg Steuerschulden - gepfändet worden, müssen Sie zurückgegeben werden.

Gestützt auf die neuere Sichtweise des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 270, 274 [303]), dass "informationstechnische Systeme allgegenwärtig und für die Lebensführung vieler Bürger von zentraler Bedeutung seien" und die Sichtweise des Oberlandesgerichts in München, wonach die "ständige Verfügbarkeit eines Computers im Privathaushalt mittlerweile zum notwendigen Lebensbedarf gehöre" (OLG München in BayVBl 2010, 546 [547]), schloss sich das VG in Gießen dieser Sichtweise an.

Quelle: Neue Juristische Wochenschrift, NJW, Ausgabe 43, 2011, Seite 3179


[Eigene Anmerkung:]
Anders könnte der Fall liegen sollten mehrere Computer im Haushalt verfügbar sein, bspw. ein "Desktop-PC" mit Internet-Anschluss und ein Laptop/Notebook oder ggf. ein moderner Tablet-PC. Dann könnten die "Luxusgegenstände" gepfändet werden, wenn ein fuinktionsfähiger, "internetfähiger" Computer in dem Haushalt des Schuldners zurückbleibt.