ElterngeldPlus

Sozialrecht
30.06.2015392 Mal gelesen
Das ElterngeldPlus kann für Kinder in Anspruch genommen werden, die ab dem 01 Juli 2015 auf die Welt kommen. Es kann mit dem Elterngeld kombiniert werden oder dieses vollständig ersetzen.

Ab 01. Juli 2015 soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch das neue ElterngeldPlus verbessert werden. Väter und Mütter können jetzt doppelt so lang Unterstützung erhalten, sofern ihr Kind ab dem 01. Juli 2015 zur Welt kommt.


Am 01 Januar 2015 trat das Gesetz zum ElterngeldPlus in Kraft. Vätern und Müttern soll die Möglichkeit eröffnet werden, bis zu 28 Monaten ElterngeldPlus zu beziehen, wenn sie einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Neben dem Gehalt werden staatliche Leistungen gezahlt. So wird ein Elterngeldmonat zu zwei ElterngeldPlus-Monaten. Mit Partnerschaftsbonus besteht die Möglichkeit für weitere 4 Monate ElterngeldPlus zu beziehen. Allerdings müssen Mutter und Vater in diesen vier Monaten gleichzeitig 25 bis 30 Stunden pro Woche arbeiten. Hierdurch soll ein Anreiz dahingehend gesetzt werden, dass Männer und Frauen die Kindererziehung ausgewogener gestalten.


Beim klassischen Elterngeld erhält man weiterhin 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens, mindestens jedoch 300,00 ? und höchstens 1800,00 ? pro Monat. Das ElterngeldPlus beträgt demgegenüber maximal die Hälfte des Elterngeldbetrages, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustehen würde, also 150,00 ? bis 900,00 ?.


Nach dem Willen der Regierung soll das ElterngeldPlus den Familien mehr Spielraum geben. Für die Kinder soll es ermöglichen, beide Elternteile als Bezugspersonen zu erleben; die Mütter sollen ihre gute Ausbildung im Beruf nutzen können und die Väter mehr Zeit für ihre Kinder finden.


Das Gesetz stößt auf breite Zustimmung, einige Kritikpunkte bleiben aber bestehen. Dem Familienbund der Katholiken erscheinen die Regelungen sehr kompliziert. Für Familien sei es schwierig, die Rechtsfolgen der Varianten zu überschauen. Auch auf Verwaltungsebene könne es häufiger zu Fehlern kommen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände begrüßt zwar, dass Paaren ermöglicht werde, schneller wieder in Teilzeit zu arbeiten. Problematisch sei allerdings, dass Arbeitnehmer in Zukunft drei statt zwei Erziehungspausen einlegen können. Die neue Elternzeit beeinträchtige die Planungssicherheit der Unternehmen und werde dazu beitragen, dass Betriebe in stärkerem Maße auf flexible Beschäftigungsformen wie Befristung, Minijobs oder Zeitarbeit zurückgreifen müssten.