Vorsicht, Falle: Fast jeder Betrieb ist KSK-abgabepflichtig

Soziales und Sozialversicherung
24.06.20081642 Mal gelesen

Die meisten Unternehmen in Deutschland geben regelmäßig Geld für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit aus. Doch nur die wenigsten wissen, dass sie damit automatisch verpflichtet sind, Beiträge in die Künstlersozialkasse (KSK) zu entrichten. Wie leicht diese Pflicht zur Haftungsfalle für Unternehmen werden kann, zeigt ein Fall aus dem süddeutschen Raum: Das betroffene Unternehmen gibt jährlich etwa 30 Millionen Euro für Marketing-Aktionen aus. Was im Betrieb niemand wusste: Pro Jahr fallen 4,9 Prozent der Summe an KSK-Beiträgen an. Erst eine Betriebsprüfung brachte es ans Licht. Das Ergebnis: Für die letzten fünf Jahre steht eine Nachzahlung von fast 7,35 Millionen Euro ins Haus.

Betroffen ist fast jedes Unternehmen
Die KSK ist eine Sozialversicherung für selbständige künstlerisch und publizistisch tätige Personen. Sie wird durch den Bund, die selbstständig tätigen Kreativen selbst und vor allem durch deren Auftraggeber finanziert. Mittlerweile hat der Gesetzgeber den Kreis der Auftraggeber jedoch schon so weit ausgedehnt, dass eigentlich jedes Unternehmen betroffen ist, das regelmäßig Marketing betreibt.

Seit einem Jahr flächendeckende und lückenlose Prüfung betroffener Unternehmen
Da nur wenige Unternehmen ihrer Pflicht freiwillig nachkommen, beschloss der Bundestag vor einem Jahr, alle Unternehmen lückenlos zu prüfen. Verantwortlich  für die Prüfung ist die Deutsche Rentenversicherung, die nun mit 3.600 Prüfern zu Werke geht, während früher ganze 10 Prüfer der KSK unterwegs waren. Die aktuellen Zahlen sprechen für sich: Allein zwischen Sommer 2007 und Frühjahr 2008 wurden 41.935 Unternehmen überprüft. Identifiziert wurden dabei knapp 10.000 nachzahlungspflichtige Unternehmen - mit einer durchschnittlichen Nachzahlungssumme von 1.885,62 Euro.

Aufklärung durch kostenlosen Flyer
Bin ich tatsächlich abgabepflichtig? Was droht mir im Fall einer Prüfung und was kann ich jetzt schon unternehmen? Wie kann ich die Abgabe möglichst gering halten oder sogar vermeiden? Praktische Hilfestellung und Tipps bei all diesen Fragen gibt nun ein aktueller Flyer, den wir unter www.gks-rechtsanwaelte.de zum kostenlosen Download anbieten.
 

Johannes Koepsell, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht

www.gks-rechtsanwaelte.de