Genetisch bedingte, ausgeprägte Laktoseintoleranz begründet Mehrbedarf

Genetisch bedingte, ausgeprägte Laktoseintoleranz begründet Mehrbedarf
12.03.2017231 Mal gelesen
SG Berlin: Die Höhe des Mehrbedarfs muss ernährungswissenschaftlich, nicht medizinisch ermittelt werden

Genetisch bedingte, ausgeprägte Laktoseintoleranz begründet Mehrbedarf

Dies hat das SG Berlin durch Urteil vom 30.09.2016 (S 37 AS 14126/15) entschieden.

Folgendes war passiert:

Der Kläger, der eine Laktoseintoleranz hat, bezieht laufend Leistungen nach dem SGB II.

Der Beklagte bewilligte ihm lediglich den Regelbedarf.

Einen Antrag des Klägers auf Bewilligung eines Mehrbedarfs lehnte der Beklagte mit der Begründung ab, Vollkost könne aus dem Mehrbedarf bestritten werden. Den gegen den Ablehnungsbescheid erhobenen Widerspruch des Klägers wies der Kläger nach Einholung einer Stellungnahme des ärztlichen Dienstes des Bundesagentur für Arbeit mit der Begründung zurück, bei einer Laktoseintoleranz genüge eine Ernährung mit laktosefreien Mitteln, die keine zusätzlichen Kosten verusachen.


Die hiergegen erhobene Klage des Klägers hatte insoweit Erfolg, als dass ihm das Gericht monatlich 18 EUR an Mehrbedarf zugesprochen hat.

Bei dem Kläger bestehe nachweislich eine genetisch bedingte, ausgeprägte Laktoseintoleranz. Diese stelle jedenfalls dann eine mehrbedarfsfähige Krankheit dar, wenn sie bei dem betroffenen Menschen bei Verzehr laktosehaltiger Lebensmittel nicht nur geringfügige klinische Symptome verursache. Diese Voraussetzung sei bei dem Kläger gegeben.

Dabei werfe der Umstand, dass eine Laktoseunverträglichkeit in der Bevölkerung weit verbreitet sei, die Frage auf, ob es deshalb eine Vielzahl von laktosefreien Lebensmitteln zu Discounterpreise gebe, die eine ausreichende, Mangelerscheinungen ausschließende Ernährung zu Preisen ermögliche, mit denen auch die Regelbedarfsernährung beschafft werden könne. Dies festzustellen erfordere eine komplexe ernährungswissenschaftliche Untersuchung. Hierzu fehlten jedoch die nötigen Daten, um die Frage nach einem Mehrbedarf seriös beantworten zu können.

In Deutschland stellten Milch und Milchprodukte einen wichtigen Bestandteil der Ernährung dar. Eine diagnostizierte Laktoseintoleranz bedinge daher eine deutliche Abweichung von den hierzulande üblichen Konsumgewohnheiten, die für die Festlegung der egelbedarfs maßgebend seien.

Hinzu komme, dass Lactose in vielen Lebensmitteln zugesetzt werde.

Vor diesem Hintergrund könnten Mehrkosten wegen eines Laktosemangels daher nicht durch schlichten Verzicht auf Milchprodukte und Verzehr von laktosefreien Lebensmitteln vermieden werden, so das Gericht.

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