Umwandlung in beitragsfreie Versicherung

Umwandlung in beitragsfreie Versicherung
08.12.20121575 Mal gelesen
Eine Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung kann auf Verlangen des Kunden in eine beitragsfreie (=prämienfreie) Versicherung umgewandelt werden. Was ist hierbei zu beachten?

Eine Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung kann auf Verlangen des Kunden in eine beitragsfreie (=prämienfreie) Versicherung umgewandelt werden. Die Umwandlung ist dann meistens endgültig, d.h. der Kunde hat keinen Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Versicherungsvertrages. Der Versicherer kann allenfalls durch einen Änderungsvertrag die Versicherung wieder zu einer beitragspflichtigen Versicherung machen. Dies ist jedoch wie ein Neuabschluss zu behandeln, weshalb der Kunde dem Versicherer zwischenzeitlich eingetretene gefahrerhöhende Umstände wie z.B. neue Erkrankungen anzeigen muss. Hierdurch kann sich der Beitrag erhöhen.

Zudem kann der Kunde nach der Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung am Ende der Vertragslaufzeit grundsätzlich nur den sog. Rückkaufswert verlangen. Dieser kann - je nachdem, wie lange die Beiträge schon gezahlt wurden - sogar unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegen. Eine Umwandlung in eine beitrags- bzw. prämienfreie Versicherung hat also erhebliche nachteilige Folgen.

Insbesondere aus diesem Grunde hat das OLG Hamm in seinem Urteil vom 17.08.2011 (Az. I-20 U 69/11) entschieden, dass eine Lebensversicherung nur dann in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt werden darf, wenn der Versicherungskunde dies ausdrücklich und eindeutig wünscht. Bittet der Kunde lediglich darum, die Lebensversicherung für mehrere Monate beitragsfrei zu stellen, weil er vorübergehend kein Einkommen habe, so ist dies allein nicht als Verlangen auf Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung zu verstehen. Der Versicherer trägt die Beweislast dafür, dass der Kunde die Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung verlangt hat.