Was tun, wenn’s brennt?

Soziales und Sozialversicherung
03.09.20071380 Mal gelesen

Autounfall, Wasserschaden oder Blitzschlag - Versicherer versuchen, ihre Kosten niedrig zu halten. Die wichtigsten Tipps, um am Ende nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben:

Meldung:
Die Versicherung sollte sofort von einem Schaden oder Unfall erfahren. Am schnellsten geht es per Telefon, trotz aller Aufregung sollte der Versicherte zusätzlich am selben Tag ein Fax oder einen Brief per Einschreiben hinterherschicken. So kann er später nachweisen, dass er die Versicherung tatsäch-lich unverzüglich informiert hat.

Schnelle Abwicklung:
Schön, wenn der Versicherer flott für den Schaden bezahlen will. Der Kunde sollte aber in Ruhe ü-berprüfen, ob er nicht zu billig abgespeist wird. Er sollte sich auf keinen Fall zu einer Unterschrift un-ter ein Abfindungsangebot drängen lassen, das spätere Nachforderungen ausschließt. Übt die Versi-cherung Druck aus und droht, überhaupt nicht zu zahlen, wenn der Versicherte nicht unterschreibt, hilft entweder der Ombudsmann oder ein Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Sachverständigenverfahren:
Bei größeren Schäden wie einem Brand regen die Versicherungsunternehmen häufig an, den Fall in einem so genannten Sachverständigenverfahren zu verhandeln. Zwei Sachverständige legen dabei außergerichtlich die Schadenshöhe fest. Darauf sollte sich der Versicherte auf keinen Fall einlassen: Wer einem Schiedsverfahren zugestimmt hat, kann später nicht mehr vor Gericht ziehen.

Eigener Gutachter:
Bei Sach- und Personenschäden beauftragen die Versicherer meist Gutachter, die den Fall beurteilen sollen. Sie müssen die Ergebnisse nicht herausrücken, berufen sich aber trotzdem darauf. Insbeson-dere bei größeren Schäden sollte der Kunde daher besser einen eigenen unabhängigen Fachmann einschalten. Den vermitteln der Versicherungsombudsmann und Fachanwälte.

Ansprechpartner: Fachanwalt für Versicherungsrecht Heiko Wenzel.