Mercedes-Diesel: Staatsanwaltschaft Stuttgart leitet Bußgeldverfahren gegen Daimler ein

OLG Frankfurt: Erfolgreicher Widerruf bei veralteter und zugleich fehlerhafter Belehrung
25.02.2019133 Mal gelesen
Mercedes kann den Abgasskandal nicht abschütteln. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat nun ein Bußgeldverfahren gegen Daimler eingeleitet.

Ermittelt wird, ob Führungskräfte des Autobauers ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und es so zum Einsatz mutmaßlich unzulässiger Abschalteinrichtungen bei verschieden Mercedes-Dieselmodellen gekommen ist.

Sollte die Staatsanwaltschaft zu der Überzeugung kommen, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde, könnte auf Daimler ein hohes Bußgeld zukommen. VW musste im Zusammenhang mit dem Dieselskandal bereits ein Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro zahlen. Die VW-Tochter Audi wird ebenfalls zur Kasse gebebeten und soll rund 800 Millionen Euro zahlen. Vergleichbare Ermittlungsverfahren laufen zudem auch gegen Porsche und den Zulieferer Bosch.

Strafrechtliche Ermittlungen im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen und des Verdachts des Betrugs und der strafbaren Werbung laufen bereits seit 2017 gegen einzelne Daimler-Mitarbeiter. Das Bußgeldverfahren richtet sich nun direkt gegen den Konzern.

Daimler hat bisher stets behauptet, keine unzulässigen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung zu verwenden. Vielmehr seien diese Funktionen notwendig, um den Motor vor möglichen Schäden zu schützen. Das Kraftfahrt-Bundesamt ließ sich von dieser Argumentation jedoch nicht überzeugen und ordnete den Rückruf von europaweit rund 700.000 Mercedes-Diesel-Fahrzeugen wegen illegaler Abschalteinrichtungen an. Das Landgericht Stuttgart stufte die von Mercedes bei der Abgasreinigung verwendeten Thermofenster kürzlich als unzulässige Abschalteinrichtungen ein und verurteilte Mercedes in drei Fällen zur Zahlung von Schadensersatz.

"Das Bußgeldverfahren gegen Daimler hat zwar keinen unmittelbaren Einfluss auf Schadensersatzklagen gegen Mercedes in Zivilprozessen. Sollte Daimler aber ein Bußgeld wegen Verletzung der Aufsichtspflicht zahlen müssen, würde das die Position des Autobauers bei Schadensersatzklagen nicht gerade stärken", sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Ähnlich wie im VW-Abgasskandal können auch Ansprüche gegen Mercedes geltend gemacht werden. Erste Gerichtsurteile, nach denen Mercedes zum Schadensersatz verpflichtet ist, liegen bereits vor. Der aktuelle Hinweisbeschluss des BGH, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Sachmangel darstellen und der Käufer Anspruch auf Ersatz hat, dürften zusätzlichen Rückenwind bedeuten, auch wenn es in der Klage um die Neulieferung eines mangelfreien VW Tiguan ging.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi

Kanzlei Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de