OLG Nürnberg: Schadensersatz im Abgasskandal

VW Abgasskandal Schadenersatz bei Diesel Fahrverboten
16.11.2018287 Mal gelesen
Das OLG Nürnberg bejaht grundsätzlich Ansprüche im Abgasskandal rund um VW. Allerdings muss der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Im konkreten Fall war die vom Käufer gesetzte Frist zu kurz.

OLG bestätigt Anspruch des Autokäufers auf Schadensersatz im Abgasskandal

 

Das OLG Nürnberg bejaht grundsätzlich Ansprüche im Abgasskandal rund um VW. Allerdings muss der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Im konkreten Fall war die vom Käufer gesetzte Frist zu kurz.

Der Fall stellt nach juristischen Experten eine Ausnahme dar. Grundsätzlich wird vom Gericht dem Käufer eines Diesel PKW der Marke VW ein Schadensersatz im Abgasskandal zugestanden. Das setzt voraus, dass der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzt. Im vorliegenden Fall scheiterte die Klage an der Frist.

 

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Der Sachverhalt im Detail

Der Kläger erwarb am 30. September 2014 in einem Autohaus einen PKW VW Tiguan mit Dieselmotor vom Typ EA 189. Der Wagen wurde am 28. November 2014 übergeben. Im Februar 2016 informierte der Automobilhersteller VW den Autokäufer über folgende Fahrzeugeigenschaft: Das vom Kläger erworbene Modell ist mit einer Software ausgestattet, welche im Prüfstandlauf bessere Emissionswerte anzeigt als im gewöhnlichen Fahrbetrieb. Der Autokäufer wurde außerdem darüber informiert, dass die VW AG an einer Rückrufaktion arbeite und er den von ihm erworbenen VW Tiguan ohne Einschränkungen weiterhin benutzen könne.

 

Der Autokäufer leitet rechtliche Schritte ein

Noch am 24. März 2016 fordert der Autokäufer den Autoverkäufer auf, den VW Tiguan nachzubessern. Dazu setzte er eine Frist bis zum 7. April 2016. Der Autoverkäufer kontaktierte am 29. März den Autokäufer und bat um Geduld, da VW ein Software-Update plane und er bei dessen Verfügbarkeit umgehend informiert werde.

Der Autokäufer erklärte mit Schreiben vom 11. April 2016 den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte die Rückabwicklung. Da der Autohändler diese ablehnte, erhob der Autokäufer am 11. Mai 2016 vor dem Landgericht Ansbach Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das Landgericht Ansbach wies die Klage mit der Begründung ab, dass die Beseitigung des Mangels unter einem Prozent des Kaufpreises liege. Ein Anspruch auf Schadensersatz im Abgasskandal war aus Sicht des Gerichts nicht gegeben.

 

OLG bestätigt Anspruch des Autokäufers auf Schadensersatz im Abgasskandal

 

Der Käufer fühlte sich durch das Urteil des Landgerichts Ansbach unfair behandelt und legte beim Oberlandesgericht Nürnberg Berufung ein. Das OLG Nürnberg sah grundsätzlich Gewährleistungsansprüche im Abgasskandal als gegeben an. Begründet wurde dieser damit, dass der VW Tiguan des Klägers mit einem Mangel belastet sei. Außerdem entspricht das Fahrzeug in seiner tatsächlichen Beschaffenheit nicht dem vertraglichen Verwendungszweck.

 

Frist zur Nachbesserung zu kurz

Ansprüche im Abgasskandal zugunsten des Klägers wurde aber letztlich vom OLG Nürnberg verneint. Als Begründung wurde angeführt, dass die vom Kläger eingeräumte Frist zur Nachbesserung zu kurz bemessen gewesen sei.

 

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