Urteil des LG Weiden in der Oberpfalz stellt klar:

VW Abgasskandal Schadenersatz bei Diesel Fahrverboten
31.10.2018128 Mal gelesen
Erneut hat ein Gericht dem Kläger Recht gegeben und die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Das LG Weiden in der Oberpfalz entschied, dass dem Kläger eine Schadensersatzzahlung in Höhe des Kaufpreises zzgl. Zinsen zusteht.

Emissionsgrenzwerte müssen im realen Fahrbetrieb eingehalten werden

 

Im Januar 2012 erwarb der Kläger einen Skoda Octavia Combi 1.6 TDI Family mit einem von VW entwickelten Motor des Typs EA 189 EURO 5. Dieser Motor besitzt zwei Modi, einen mit verringertem Stickoxid-Ausstoß und einen mit geringerer bzw. gar keiner Abgasrückführung, der im normalen Fahrbetrieb aktiv ist. Als diese Tatsache öffentlich bekannt wurde, stand nicht nur die Typengenehmigung und die Zulassung des Fahrzeuges in Frage, sondern es kündigte sich auch ein erheblicher Wertverlust an.

Wie wohl bei allen Geschädigten der Fall, hätte der Kläger das Auto nicht erworben, wäre ihm eine werkseitige Manipulation bekannt gewesen. Der Kläger argumentierte, dass den Mitgliedern des VW-Vorstandes bekannt gewesen sei, dass beim Normalbetrieb des Fahrzeugs die erhöhte Abgasrückführung abgeschaltet ist. Demnach habe die Volkswagen AG bewusst gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen und den Kläger vorsätzlich getäuscht.

Dem entgegen stellte VW die Behauptung auf "das streitgegenständliche Fahrzeug sei technisch sicher, in seiner Fahrbereitschaft nicht eingeschränkt und verfüge über alle notwendigen Genehmigungen." Zusätzlich betonte VW, dass die EG-Typengenehmigung trotz einer eventuell fehlerhaften Software nie vom Kraftfahrtbundesamt aufgehoben worden sei und es keine gesetzliche Vorschrift gäbe, die festlegt, "dass die Emissionsgrenzwerte im normalen Straßenbetrieb und nicht nur bei hierauf gerichteten Tests einzuhalten seien." Demnach lag aus Sicht der Volkswagen AG keine Täuschung vor. VW hielt die Klage daher für unbegründet.

Das Landgericht Weiden in der Oberpfalz sah dies jedoch entschieden anders. Es bezog sich in seinem Urteil direkt auf die von der Europäischen Union festgelegten Emissionsgrenzwerte, die dazu dienen sollen, "eine bessere Luftqualität durch eine tatsächliche Reduktion der Abgasemissionen von Kraftfahrzeugen zu erreichen." Der vorsitzende Richter war sicher, die europäische Kommission sei davon ausgegangen, "dass diese Grenzwerte auch im normalen Fahrbetrieb und gerade nicht nur auf dem Prüfstand eingehalten werden." Denn in den Erwägungsgründen der betreffenden EU-Verordnung sei klar festgeschrieben, dass durch Überprüfungen gewährleistet werden soll, dass die bei der Prüfung gemessenen Werte mit denen im praktischen Fahrbetrieb übereinstimmen.

Somit bestand für das Landgericht Weiden in der Oberpfalz kein Zweifel an der Schuld der Volkswagen AG und verurteilte sie aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises (abzgl. Nutzungsersatz) sowie zur Zahlung von Zinsen Zug-um-Zug gegen die Übereignung und Herausgabe des Fahrzeuges.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

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