Drohende Verjährung in Sachen VW-Dieselklagen bis zum 31.12.2018, Handelsblatt berichtet über hohe Vergleichsbereitschaft von VW. Fachanwalt informiert kostenfrei über Rechtslage.

Schadensersatzrecht
26.09.2018145 Mal gelesen
VW-Dieselklage, Anwalt informiert kostenfrei über aktuelle Rechtslage

Im Rahmen einer aktuellen Berichterstattung bestätigt das Handelsblatt die Auffassung und Erfahrungen von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, der bundesweit eine Vielzahl von VW-Diesel-Klägern selbst vertritt, dass VW in einer Vielzahl von Gerichtsverfahren entgegen der offiziellen Stellung doch Vergleichsbereitschaft zeigt und auch eine Vielzahl von Gerichtsverfahren durch Vergleiche beendet werden.

Kurz vor kritischen Entscheidungen würden nämlich die VW-Anwälte, nach dem Bericht des Handelsblattes, auf die klagenden Kunden zukommen und Vergleiche anbieten. Es würden dann sog. Verschwiegenheitsvereinbarungen über Abschluss und Inhalt der Vereinbarung getroffen, so dass die Öffentlichkeit darüber nichts erfährt.

Im Rahmen des Presseberichtes wird dann noch auf eine sehr interessante  Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln verwiesen.

Dort verurteilte der 27. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln das Kölner Autohaus zu der Rücknahme eines VW Eos 2,0 TDI und zur Erstattung des Kaufpreises. Begründung: Das Fahrzeug war "nicht frei von Sachmängeln, da es nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann".

Auch nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt Eser verurteilen die allermeisten Erstgerichte VW und die Händler zu Rückabwicklung und Schadensersatz.

Dies vor allem deshalb weil VW die Abgasmanipulation selbst eingeräumt hat.

Potentielle Kläger sollten jedoch wissen, dass die Verjährung zum Jahresende eintritt, so das besondere Eile besteht.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser können auch Dieselfahrer klagen, die bereits ein Softwareupdate aufspielen lassen haben.

Welche Fahrzeuge sind nun konkret betroffen?

Betroffen sind nach hier vorliegendem Kenntnisstand Modelle der Marke VW mit EA 189-Dieselmotor - und zwar sowohl 1,2-Liter-, 1,6-Liter- als auch 2,0-Liter-Aggregate. Manipuliert wurden auch Autos weiterer Marken des VW-Konzerns: Audi, SEAT, SKODA und Volkswagen Nutzfahrzeuge. bei der VW-Tochter Audi hat das Kraftfahrtbundesamt unzulässige Abschalteinrichtungen in verschiedenen Modellen des Audi 3,0 l Euro 6 entdeckt. Das Kraftfahrtbundesamt hat Audi verpflichtet, zur Behebung ein Software-Update zur Verfügung zu stellen. Auch bei BMW wurden in zwei Modellen der Luxusklasse unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden. Auch hier soll der Hersteller für technische Änderungen sorgen.

Auf der Internet-Seite von Volkswagen können Kunden schauen, ob auch ihr Auto dazu zählt.

Verjährungsproblematik: Verjährung zum 31.12.2018

Ansprüche gegen Autohändler:

Käufer eines Neufahrzeugs genießen ab Übergabe des Fahrzeugs zwei Jahre lang die gesetzlich geltende Gewährleistung.  Bei Gebrauchtfahrzeugen ist diese Frist meist auf ein Jahr reduziert.

Ansprüche gegen VW selbst, die längere Verjährungsfrist:

Sollte VW als Autohersteller im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs arglistig gehandelt haben, können Geschädigte Ansprüche gegen VW bis zu drei Jahre nach Kenntnis der Arglist -  also bis Ende 2018 - geltend machen. Ob VW arglistig gehandelt hat, ist juristisch noch nicht abschließend geklärt.

Dafür sprechen aber mehrere Urteile- so zum Beispiel das Urteil vom Landgericht Siegen vom 14.11.2017 (1 O 118/17).

Die dreijährige Frist würde auch für die Gewährleistung gelten, sofern Kunden das Auto direkt von VW gekauft haben. Auch wenn dem Autohändler ein arglistig Handeln von VW zugerechnet werden kann, läuft die Frist bis drei Jahre nach Kenntnis der Arglist (also bis Ende 2018). Das Landgericht München I hat einem Autohändler das Verhalten von VW zugerechnet (Landgericht München I Az.: 23 O 23033/15). Dort hatte der Kunden von einer 100% Tochtergesellschaft von VW gekauft.

Kostenfreie Erstinformation

Eser Rechtsanwälte bieten hier insoweit eine erste kostenfreie Auskunft betreffend den rechtlichen Handlungsmöglichkeiten an. Hierzu können interessierte Anleger auch denKanzleifragebogen  unter www.eser-law.deverwenden.

Weiterhin übernehmen Eser Rechtsanwälte auf Wunsch kostenfrei die Deckungsanfrage bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DeutschenAnwaltVereins. Darüber hinaus lehrt er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als nebenberuflicher Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin(Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.

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