Das Wertpapierunternehmen Accessio Wertpapierhandelshaus AG befindet sich nun schon seit vielen Monaten in den Schlagzeilen. Grund hierfür ist der Vorwurf vieler Anleger, von den Beratern Accessios fehlerhaft beraten worden zu sein.
Die Schilderungen der Geschädigten ähneln sich dabei in vielen Fällen. Demnach wurden die Anleger mit hohen Tagesgeldzinsen "geködert". Nachdem sie dann ein Tagesgeldkonto eröffnet hatten, wurden sie von den Beratern der Gesellschaft angerufen und auf Alternativanlagen aufmerksam gemacht. Nach übereinstimmenden Erklärungen von Anlegern wurde bei diesen Beratungen, die dann zur Zeichnung der Kapitalanlagen führten, weder auf das nicht unerhebliche Totalverlustrisiko der Kapitalanlagen noch auf die Vereinnahmung von Innenprovisionen durch Accessio hingewiesen. Im Vertrauen auf die Aussagen der Berater zeichneten daraufhin zahlreiche Anleger die empfohlenen Anlagen in nicht unerheblicher Höhe.
Als die Anleger feststellen mussten, dass sie gerade keine sicheren Kapitalanlagen gezeichnet hatten, wandten sie sich an Accessio und baten um Schadensausgleich. Nachdem Accessio aber jegliche Schuld von sich wies, blieb schließlich kein anderer Weg als die Erhebung von Klagen vor dem Landgericht in Itzehoe. Die von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich vertretenen Anleger trugen im Rahmen der Gerichtsverfahren vor, dass aufgrund zahlreicher Beratungsfehler Schadensersatz an die Anleger zu zahlen sei. Wie nun die zuständige Kammer des Landgerichts in mehreren mündlichen Verhandlungen erklärte, hält sie diese Argumentation in mehreren Punkten für zutreffend.
"Die Chancen auf ein erfolgreiches Vorgehen gegen Accessio sind damit bei Vorliegen eines Anlageberatungsvertrages als positiv zu bewerten.", so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der die Verfahren für die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vor dem Landgericht Itzehoe führt.