CLLB Rechtsanwälte erstreiten erneut Schadenersatz für Anleger des VIP 4 Medienfonds

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
25.08.2009753 Mal gelesen
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat erneut für einen ihrer Mandanten vor dem Landgericht München I (Az.: 22 O 100/09)gegen die Commerzbank AG im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der Film & Entertainment VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG (VIP 4) obsiegt.
 
In diesem Fall hatte sich der Anleger am VIP 4 mit einem Betrag in Höhe von € 350.000,00 beteiligt. Auch in weiteren Verfahren ist der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte gelungen, die Verfahren gegen die Commerzbank AG erfolgreich zu gestalten.
 
Ein wichtiger Ansatzpunkt ist hierbei der unterbliebene Hinweis auf Kick Back Zahlungen, also versteckte Provisionen, die der beratenden Bank zuflossen. 
 
Eine unterbliebene Mitteilung der von der Bank vereinnahmten Innenprovisionen stellt nach Meinung von Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte auch bei anderen Medienfonds, die beispielweise von LHI, der Hannover Leasing oder der KGAL aufgelegt wurden, einen wichtigen Ansatzpunkt dar, um Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlegberatung erfolgreich geltend machen zu können.
 
Laut Presseveröffentlichungen drohen Anleger einiger Medienfonds oben genannter Anbieter massive Steuernachzahlungen, auch wenn den Verantwortlichen dieser Gesellschaften kein kriminelles Handeln vorgeworfen wird. Beispielhaft sei hierfür der KGAL Fonds Nr. 131 genannt, bei dem die Betriebsprüfung vor kurzem abgeschlossen wurde.
 
Die Finanzverwaltung begründet ihr Vorgehen gegen vorgenannte Anbieter von Medienfonds damit, dass sie die Schuldübernahmen der Banken nun rechtlich anders bewertet. Wie das fondstelegramm mitteilte, sind die Finanzbehörden der Auffassung, dass der Barwert der schuldübernommenen Zahlungen gleich im ersten Jahr zu aktivieren ist, was die Verlustzuweisungen an die Anleger erheblich vermindert und somit zu Steuernachzahlungen führt.
 
Anleger, die von ihrem Berater nicht über die Risiken und/oder die Provisionen beim Erwerb ihrer Medienfondsbeteiligung in Kenntnis gesetzt wurden, können daher grundsätzlich einen Schadenersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen.
 
Dieser Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, die Beteiligung rückabzuwickeln, d.h. der Anleger erhält sein eingezahltes Kapital zzgl. eines entgangenen Gewinns erstattet und wird bei Fremdfinanzierung von weiteren Darlehensverbindlichkeiten freigestellt. Ebenfalls zu erstatten sind steuerliche Nachteile, wie etwa Säumniszinsen, regelmäßig aber nicht die Steuernachzahlung an sich.
 
Jenen Medienfondsanleger, die nunmehr aufgrund drohender Steuerrückzahlungen Rat suchen, sei daher angeraten, sich an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit den Standorten München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Anleger verschiedenster Medienfonds vertritt.