Lebensversicherungsverträge noch heute widerrufen

Lebensversicherungsverträge noch heute widerrufen
29.10.2016224 Mal gelesen
Tausende Verbraucher können Ihre vor vielen Jahren abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge noch heute widerrufen und davon profitieren! Unsere Kanzlei Werdermann I von Rüden gibt Ihnen wertvolle Unterstützung bei diesem Prozess!

Aachener und Münchener Lebensversicherung AG in nachteilhafter Position

Unzähligen Kunden der Aachener und Münchener Lebensversicherung AG steht noch heute ein sog. "ewiges" Widerspruchsrecht zu. Dieses entsteht grundsätzlich, indem der jeweilige Versicherungsgeber gegenüber dem vertragsabschliessenden Kunden eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung genutzt hat. Der Ansicht zahlreicher Gerichte, wie auch des Bundesgerichtshofes und des EuGH fängt die normale 14-tägige Widerspruchsfrist in einer solchen Konstellation nie an zu laufen. Daraus resultiert als Konsequenz, dass viele Kunden auch noch viele Jahre nach dem jeweiligen Vertragschluss den Widerspruch ausüben können. Nach Schätzungen von Experten in diesem Gebiet sind bis zu 60% aller in den Jahren 1994 und 2007 abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge fehlerhaft.

Lebensversicherungsverträge bei Aachener und Münchener Lebensversicherung AG  nachteilhaft

In dem oben genannten Zeitraum wurden viele Lebensversicherungsverträge, unter anderem auch bei der Aachener und Münchener Lebensversicherung nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen. Ein besonderes Kennzeichen dieser Methode liegt in der erst nach Vertragschluss stattfindenden Zusendung einiger für den Verbraucher besonders wichtiger Vertragsunterlagen. Ein Großteil der Verbraucher wird deswegen oftmals erst nach Vetragsschluss über das eigentliche Ausmaß der Verbindlichkeit aufgeklärt. Aufgrund dessen ist dieses Modell im Jahre 2008 grundsätzlich verboten worden.

Zeitgleich wurde von der Aachener und Münchener Lebensversicherung AG auch damit geworben, die jeweilige Lebensversicherung an einen sog. Fonds zu binden. Dabei wurde den Versicherungsnehmern unter anderem versprochen, dass durch die Investition in risikoreiche Finanzgeschäfte enorm hohe Rendite, und damit wachsende Prämien entstehen würden. Dieses Ziel wurde oftmals aufgrund von zahlreichen Fehlinvestitionen und enormer Schwankungen auf den Finanzmärkten nicht eingehalten. Der Renten- oder Lebensversicherungsvertrag wurde nunmehr zu einer Belastung für den Verbraucher - und nicht wie angedacht, zu einem Vorteil. Um sich frühzeitig von dem nachteilhaften Vertragloszulösen, stellt die vorzeitige Kündigung eine Option dar. Jedoch erhält der Kunde dabei lediglich den sog. Rückkaufswert, und nicht den gesamten und bereits gezahlten Betrag zurück. Somit entsteht ein enormer Nachteil, da die in die Lebensversicherung eingezahlten Beiträge deutlich über dem Rückkaufswert liegen. Eine deutlich günstigere Möglichkeit stellt demnach die Ausübung des Widerspruches dar, da der Versicherungsvertrag vollständig rückabgewickelt wird. Die Aachner und Münchener Lebensversicherung AG ist sodann dazu verpflichtet, dem Verbraucher einen Großteil der bereits gezahlten Beiträge - abzüglich einer Verwaltungsgebühr - zurückzuerstatten. Der betroffene Kunde hat somit eine Option, sich doch noch von dem nachteilhaften Vertrag loszulösen. 

Aachener und Münchener Lebensversicherung AG nimmt gesetzliche Vorschriften nicht ernst

Prinzipiell sind alle Renten,- sowie Lebensversicherungen bundesweit dazu verpflichtet, das gesetzliche Deutlichkeitsgebot bei einem Vertragsschluss mit einem Verbraucher einzuhalten. Dabei ist der involvierte Verbraucher eindeutig, präzise und vollständig über das ihm zustehende Widerspruchsrecht zu belehren. Unzählige Verträge der Aachener und Münchener Lebensversicherung AG sind jedoch von unzulässigen Fehlern durchzogen. Unter anderem kam es zu Ungenauigkeiten hinsichtlich des Fristbeginns, da der Verbraucher im Unklaren darüber gelassen wurde welche Vertragsunterlagen genau für den Lauf der Frist vorliegen müssen. Außerdem wurde der Versicherungsnehmer nicht hinreichend darüber belehrt, dass auch die Schriftform, welche eine Erleichterung gegenüber der Textform ist, für die wirksame Ausübung des Widerspruches ausreicht.

 Werdermann | von Rüden bietet kostenlose Erstberatung für potentiell Betroffene!

Grundsätzlich sollte eine Verallgemeinerung der Umstände jedoch auf keinen Fall stattfinden. Um den maximalen Erfolg und eine hohe Ersparnis erzielen zu können, ist eine Einzelfallprüfung des Versicherungsvertrages unumgänglich. Unsere Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet allen potentiell Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an. Nachdem unsere Anwälte Ihre Vertragsunterlagen geprüft haben, erhalten Sie eine Einschätzung über die Lage und Ihre Möglichkeiten!  

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein!

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200 590 77 11) zur Verfügung!