Widerspruch bei Agrippina Lebensversicherung lohnt sich

Widerspruch bei Agrippina Lebensversicherung lohnt sich
08.10.2016342 Mal gelesen
Für viele Verbraucher kann sich der Widerspruch bei der Agrippina Lebensversicherung AG aus finanziellen Gründen lohnen. Mandatieren Sie noch heute unsere bundesweit tätige Kanzlei Werdermann I von Rüden, um maximalen Erfolg zu erzielen!

Kunden der Agrippina Lebensversicherung unvollständig belehrt

In den Jahren 1994 und 2007 wurden tausende Kunden der Agrippina Lebensversicherung AG, sowie vieler anderer Versicherungsgeber fehlerhaft und unvollständig über deren Widerspruchsrechte informiert. Der BGH, sowie der EuGH haben daraufhin entschieden, dass die Widerrufsfrist von 14 Tagen für die betroffenen Versicherungsgeber nicht an zu laufen beginnt. Die Verbraucher sind demnach noch heute in der Lage, sich von einem vor vielen Jahren abgeschlossenen - und zumeist nachteilhaften - Lebensversicherungsvertrag zu lösen. Demnach befinden sich betroffene Vertragspartner in einer rechtlich durchaus vorteilhaften Position. Die Agrippina Lebensversicherung AG muss sich auf Grund dessen auf viele Widersprüche der betroffenen Versicherungsnehmer einstellen.

Widerspruch kann zu einer Erleichterung führen

In dem oben genannten Zeitraum wurden viele Lebensversicherungsverträge, auch bei der Agrippina Lebensversicherung AG nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen. Ein besonderes Kennzeichen dieser Methode liegt in der erst nach Vertragschluss stattfindenden Zusendung einiger wichtiger Vertragsunterlagen. Viele Verbraucher werden sich also erst nach Vetragsschluss über das eigentliche Ausmaß der Verbindlichkeit klar. Aufgrund dieser Nachteilhaftigkeit wurde dieses Modell im Jahre 2008 letztendlich verboten. Außerdem wurde von der Agrippina Lebensversicherung AG unter anderem damit geworben, die Lebensversicherung an einen Fonds zu binden. Dabei wurde den Versicherungsnehmern vor allem versprochen, dass durch die Investition der Versicherungssumme in risikoreiche Finanzgeschäfte enorm hohe Rendite, und damit wachsende Prämien entstehen würden. Aufgrund von zahlreichen Fehlinvestitionen und enormer Schwankungen auf den Finanzmärkten blieben diese jedoch aus. Der Renten- oder Lebensversicherungsvertrag wurde demnach mehr und mehr zu einer Belastung für den Verbraucher. Eine Option, um aus dem nachteilhaften Vertrag frühzeitig auszusteigen, stellt die vorzeitige Kündigung dar. Jedoch erhält der Kunde dabei lediglich den sog. Rückkaufswert, und nicht den gesamten bereits gezahlten Betrag zurück. Die im Laufe der Zeit in die Lebensversicherung eingezahlten Beiträge liegen jedoch deutlich über dem Rückkaufwert. Eine deutlich günstigere Option stellt demnach der Widerspruch dar, da der Versicherungsvertrag vollständig rückabgewickelt wird. Die Agrippina Lebensversicherung AG ist daraufhin dazu verpflichtet, dem Verbraucher einen Großteil der bereits gezahlten Beiträge zurückzuerstatten. Der betroffene Kunde hat somit eine Option, sich doch noch von dem nachteilhaften Vertrag loszulösen.

Agrippina Lebensversicherung AG verschuldet die Situation selbst

Alle Versicherungsgeber sind von Gesetzes wegen dazu angehalten, den Verbraucher eindeutig, präzise und außerdem vollständig über dessen Widerspruchsrechte zu informieren. Unterlässt der Versicherungsgeber dies, so ist die Widerspruchsbelehrung grundsätzlich als fehlerhaft anzusehen. Die Agrippina Lebensversicherung AG hat innerhalb der Widerspruchsbelehrung nicht alle wesentlichen Sätze drucktechnisch hervorgehoben. Damit besteht die Gefahr, dass diese Informationen von dem Verbraucher überlesen werden können. Die Belehrung verstößt nach Ansicht des Bundesgerichtshofes demnach gegen § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG und ist somit fehlerhaft.

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Nach Schätzungen von Experten sind 60% der Widerspruchsbelehrungen, die bei sämtlichen Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, fehlerhaft. Dennoch ist grundsätzlich Vorsicht geboten, denn jeder Versicherungsvertrag könnte einzigartige und spezielle Rechtsprobleme aufweisen. Um das bestmögliche Ergebnis, die größte Ersparnis zu erzielen, ist ein juristisch professionelles Vorgehen unbedingt notwendig.

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