Widerspruch führt zu finanziellen Vorteilen

Widerspruch führt zu finanziellen Vorteilen
08.10.2016177 Mal gelesen
Kunden der Aachener und Münchener Lebensversicherung AG haben durch den heute ausgeübten Widerspruch die Möglichkeit, enorm viel Geld zu sparen. Wenden Sie sich noch heute an unsere Experten der Kanzlei Werdermann I von Rüde, die Ihnen mit Rat und Tat beiseite stehen!

Widerspruch bei Aachener und Münchener Lebensversicherung AG ausüben

Vielen Verbrauchern steht gegenüber der Aachener und Münchener Lebensversicherung ein sog. "ewiges" Widerspruchsrecht zu. Dies entsteht immer dann, wenn der jeweilige Versicherungsgeber gegenüber dem vertragsabschliessenden Kunden eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung verwendet hat. Der Ansicht zahlreicher Gerichte, sowie auch des Bundesgerichtshofes und des EuGH fängt die normale 14-tägige Widerspruchsfrist nicht zu laufen an. Als Folge daraus ergibt sich, dass viele Kunden noch zahlreiche Jahre nach dem Vertragschluss den Widerspruch ausüben können. Nach Schätzungen von zahlreichen Experten sind bis zu 60% aller in den Jahren 1994 und 2007 abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge fehlerhaft.

 Widerspruch bringt Ersparnisse

Der Widerspruch bei der Aachener und Münchener Lebensversicherung bringt finanzielle Vorteile mit sich, sodass Verbraucher besser denn je die Möglichkeit haben, effektiv vorzusorgen. Zwischen den Jahren 1994 und 2007 herrschte bei Versicherungen wie auch der Aachener und Münchener Lebensversicherung AG das sogenannte Policenmodell vor. Dieses wurde jedoch aus folgendem Grund im Jahr 2008 als unzulässig erklärt: bei diesem Modell schickte der Versicherer dem Kunden wichtige Dokumente und Details erst nach Unterzeichnung des Vertrages in schriftlicher Form zu. Für viele Kunden entpuppte sich somit erst nach Erhalt der vollständigen Unterlagen das Ausmaß der eingegangenen Verbindlichkeit. Zudem haben die Aachener und Münchener Lebensversicherung AG mit der sogenannten Fondsbindung geworben. Dabei wurde die Versicherungssumme an ein risikoreiches Finanzgeschäft gekoppelt, von dem man sich hohe Renditen erhoffte. Aufgrund anhaltender Turbulenzen auf den Finanzmärkten wurden die Hoffnungen jedoch nicht erfüllt. Der Lebensversicherungsvertrag wurde oftmals zu einer finanziellen Belastung. Das Loslösen durch eine frühzeitige Kündigung kam nicht in Frage, denn diese hätte zu weiteren Verlusten seitens des Verbrauchers geführt. Denn der sogenannte Rückkaufswert, also die Summe, die der Kunde bei Kündigung zurückerhält, entspricht bei weitem nicht den bereits eingezahlten Beträgen.  Das Widerspruchsrecht stellt eine günstige und finanziell attraktive Möglichkeit dar, sich von der Aachener und Münchner Lebensversicherung AG zu trennen. Im Falle des Widerspruchs wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt. Fast alle gezahlten Beiträge werden an den Kunden rückerstattet.

Münchener und Aachener Lebensversicherung AG missachtet gesetzliche Vorschriften

Alle Lebensversicherungen bundesweit sind dazu verpflichtet, das gesetzliche Deutlichkeitsgebot einzuhalten. Danach ist der Verbraucher eindeutig, präzise und vollständig über das ihm zustehende Widerspruchsrecht zu belehren. Unzählige Verträge der Aachener und Münchener Lebensversicherung AG sind demnach von Fehlern durchzogen. Unter anderem kam es zu Ungenauigkeiten hinsichtlich des Fristbeginns, da der Verbraucher im Unklaren darüber gelassen wurde welche Vertragsunterlagen für den Lauf der Frist vorliegen müssen. Zudem wurde der Versicherungsnehmer nicht darüber belehrt, dass auch die Schriftform, welche eine Erleichterung gegenüber der Textform ist, für die wirksame Ausübung des Widerspruches ausreicht.

Werdermann | von Rüden bietet kostenlose Erstberatung für potentiell Betroffene!

Eine Verallgemeinerung sollte jedoch auf keinen Fall stattfinden. Um den maximalen Erfolg und eine hohe Ersparnis erzielen zu können, ist eine Einzelfallprüfung des Versicherungsvertrages unumgänglich. Unsere Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet allen potentiell Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an. Nachdem unsere Anwälte Ihre Vertragsunterlagen geprüft haben, erhalten Sie eine Einschätzung über die Lage und Ihre Möglichkeiten!  

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein!

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200 590 77 11) zur Verfügung!