HUK Coburg – Lebensversicherung kann heute noch widersprochen werden

HUK Coburg – Lebensversicherung kann heute noch widersprochen werden
04.10.2016364 Mal gelesen
Alte Lebensversicherungen lohnen sich heute häufig nicht mehr. So auch bei der HUK Coburg. In vielen Fällen besteht aber ein Widerspruchsrecht, das dem Ausweg aus dieser Lage dienlich ist und zu einer hohen Ersparnis verhelfen kann!

Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen der HUK Coburg

Die HUK Coburg könnte sich in einer unliebsamen Situation befinden - zum Vorteil der eigenen Kunden. Denn wer zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung bei der HUK Coburg abgeschlossen hat, ist möglicherweise immer noch zum Widerspruch des Versicherungsvertrages berechtigt. Schätzungen von Anwaltskanzleien und Verbraucherzentralen zufolge dürfen mehr als die Hälfte aller Versicherten, die in besagtem Zeitraum eine Lebensversicherung bei der HUK Coburg oder einem anderen Versicherer abgeschlossen haben, ihrem alten Versicherungsvertrag heute noch widersprechen, obwohl die Frist dazu längst abgelaufen zu sein scheint.

 

Effektive Vorsorge durch späten Widerspruch

Die Konditionen von Lebensversicherungen sind heute deutlich attraktiver für Verbraucher. So auch bei der HUK Coburg. Die alten Versicherungsverträge hingegen sind verhältnismäßig teuer und unvorteilhaft. Beispielsweise herrschte noch bis 2007 das sogenannte Policenmodell vor, bei dem der Kunde erst nachträglich wichtige Vertragsdokumente auf dem Postweg erhielt. 2008 wurde diese Vorgehensweise bei Abschluss eines Versicherungsvertrages für unzulässig erklärt.

Eine weitere negative Komponente alter Versicherungsverträge bei der HUK Coburg (u.a.) ist die Kopplung der Versicherungssumme an ein riskantes Finanzgeschäft, etwa in Form einer Fondsbindung. Oftmals entpuppten sich die verlockenden Verbindungen zum Finanzmarkt als Fehlinvestitionen; stagnierende Zinsen und Kurseinbrüche ließen die erhofften Renditen ausbleiben. Kurzum, viele der Lebensversicherungen der HUK Coburg erscheinen im heutigen Licht teuer.

Von einer Kündigung sehen die meisten Versicherten nach wie vor ab. Einer Kündigung folgt die Ausschüttung des sogenannten Rückkaufswertes. Dabei handelt es sich um eine von der Versicherung bemessene Summe, die als Ausgleich für die gezahlten Beiträge fungiert. Allerdings ist diese Summe im Falle der HUK Coburg regelmäßig so niedrig bemessen, dass die Kündigung enorme Verluste nach sich zöge.

Die Ausübung des Widerspruchsrechts stellt nun eine lohnenswerte Alternative dar. Auf die Erklärung des Widerspruchs hin wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt. Anstatt des bloßen Rückkaufswertes, erhält der Kunde fast alle eingezahlten Beiträge zurück. Mittels Widerspruch kann de facto ohne Verluste aus der teuren Lebensversicherung ausgestiegen und anderweitig vorgesorgt werden.

 

Widerspruchsrecht besteht aufgrund von Fehlern der HUK Coburg

Warum also besteht das Widerspruchsrecht in vielen Fällen noch heute, schließlich ist üblicherweise eine 14-tägige Frist vorgesehen?

Gemäß einer Kombination aus Normen der älteren Fassung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und der gängigen Rechtsprechung, begann eben jene 14-tägige Widerspruchsfrist nicht zu laufen, wenn die dem Vertrag angefügte Widerspruchsbelehrung fehlerhaft ist. Fehlerhaft heißt in diesem Zusammenhang, dass die gesetzlichen Anforderungen bezüglich Deutlichkeit und Verständnis nicht eingehalten wurden. Bei der HUK Coburg und anderen Versicherungen trat dieser Fall in bis zu 60% aller abgeschlossenen Versicherungsverträge ein. Weil zum Beispiel Formerfordernisse verschwiegen oder Unterlagen nicht benannt wurden, sind die herausgegebenen Belehrungen fehlerhaft. Das hat der BGH in ständiger Rechtsprechung bestätigt. Die Frist zum Widerspruch setzte bis heute folglich nie ein, sodass das Widerspruchsrecht unverändert fortbesteht.

 

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