Widerspruch von Vertrag bei der Nürnberger Lebensversicherung AG

Widerspruch von Vertrag bei der Nürnberger Lebensversicherung AG
15.08.2016408 Mal gelesen
Rund 60% der Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, können sich von dieser - häufig unvorteilhaften Last - noch heute mittels Widerspruch günstig trennen. Lassen Sie sich jetzt kostenlos beraten, nutzen Sie Ihr Widerspruchsrecht und sparen Sie Geld!

Lebensversicherungsvertrag bei der Nürnberger Lebensversicherung AG noch heute widersprechen

Tausende Kunden der Nürnberger Lebensversicherung AG (und anderer Versicherungsträger) befinden sich unverhofft in einer rechtlich vorteilhaften Position. Obwohl die eigentliche Frist längst verstrichen sein müsste, können viele Versicherungsnehmer ihrem Lebensversicherungsvertrag bei der Nürnberger Lebensversicherung AG heute noch widersprechen. Betroffen sind Schätzungen zufolge rund 60% derjenigen Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben.

 

Grund dafür, dass dieses Widerspruchsrecht heute noch besteht, sind Fehler, die die Nürnberger Lebensversicherung AG und andere Versicherungen bei der Belehrung ihrer Kunden über deren Rechte gemacht haben. Die Rechtslage sieht vor, dass bei einer fehlerhaft erfolgten Widerspruchsbelehrung das Einsetzen der Widerspruchsfrist nicht erfolgt. Die Frist für einen Widerspruch beginnt nicht zu laufen, den Versicherungsverträgen kann de facto "ewig" widersprochen werden.

Widerspruch bringt Chance auf hohe Ersparnis

Aus dem rechtlichen Vorteil des Widerspruchsrechts kann sich ein finanzieller Vorteil für den Verbraucher ergeben. Die meisten Lebensversicherungen wurden zwischen 1994 und 2007 nach dem heute unzulässigen, sogenannten Policenmodell abgeschlossen. Bei dieser Variante erhielt der Kunde wichtige Vertragsunterlagen, Belehrungen und Bedingungen erst nach dem Abschluss des Vertrages. Zusätzlich war es in dieser Zeit üblich, die Lebensversicherung an einen Fonds zu koppeln. Die Nürnberger Lebensversicherung AG versprach, durch risikoreiche Finanzgeschäfte enorm hohe Renditen erzielen zu können und die Versicherungssumme bei gleichbleibenden Beiträgen zu erhöhen.

 

Diese Bindungen an den Finanzmarkt hielten jedoch nicht, was sie versprachen. Durch verlustreiche Investitionen und Phasen niedriger Zinsen blieben die erhofften Gewinne aus, für Kunden der Nürnberger Lebensversicherung AG stellte sich der abgeschlossene Versicherungsvertrag schnell als teure Last heraus.

 

Doch die meisten Kunden sahen von einer Kündigung ab, zu gering war die Geldsumme, die sie bei einem vorzeiten Ausstieg aus dem Versicherungsverhältnis zurückerhalten hätte. Diese Summe, der sogenannte Rückkaufswert, stellte nicht ansatzweise ein Äquivalent zu dem Wert der eingezahlten Beiträge dar.

 

Durch das heute noch bestehende Widerspruchsrecht eröffnet sich aber eine neue Option. Bei einem Widerspruch wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt, der Versicherungsnehmer erhält von der Nürnberger Lebensversicherung AG nahezu alle getätigten Zahlungen zurück - lediglich ein geringer Teil kann von der Versicherung einbehalten werden. Nichtsdestotrotz übersteigt die Summe, die ein Verbraucher im Falle des Widerspruchs erhält, den Rückkaufswert deutlich. Das Widerspruchsrecht stellt also eine finanziell attraktive Möglichkeit dar, sich von der alten und unvorteilhaften Lebensversicherung zu trennen.

 

Nürnberger Lebensversicherung AG verschweigt Kunden erhebliche Informationen

Dass den Kunden der Nürnberger Lebensversicherung AG diese Möglichkeit offensteht, liegt an Undeutlichkeiten und Lücken in den Widerspruchsbelehrungen. Grundsätzlich müssen Verbraucher beim Abschluss einer Lebensversicherung unverzüglich in vollem und abschließendem Maße über ihre Rechte belehrt werden. Die Belehrungen der Nürnberger Lebensversicherung AG enthielten jedoch Verstöße gegen dieses Gebot, das auf §5a II Satz 1 VVG a.F. fußt. So wurden wichtige Unterlagen nicht richtig benannt und formale Anforderungen an die Widerspruchserklärung des Versicherungsnehmers nicht erwähnt. Der BGH und auch der Europäische Gerichtshof haben bestätigt, dass die Widerspruchsfrist in diesen Fällen nicht einsetzt, die Versicherungsverträge also heute noch mittels Widerspruch rückabgewickelt werden können.

 

Widerspruch gegen Nürnberger Lebensversicherung AG jetzt durchsetzen!

Obwohl die Rechtslage nahezu alle falsch belehrten Versicherungsnehmer der Jahre 1994 - 2007 begünstigt, ist keinesfalls klar, ob und in welchem Maße das Widerspruchsrecht besteht. Eine juristisch professionelle Beratung ist unumgänglich, um den maximalen Erfolg im Falle eines Widerspruchs erreichen zu können.

Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet allen potentiell Betroffenen eine kostenlose Erstprüfung des Versicherungsvertrages an. Nach der Begutachtung unserer Anwälte haben Sie eine fundierte Einschätzung über Ihre Situation und die Aussichten!

 

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

 
  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
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