Oxybiotica PLC – CLLB Rechtsanwälte erwirken Beschluss zur Durchführung der Zwangsvollstreckung

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
19.01.2009862 Mal gelesen

Die Oxybiotica PLC ist ein als ?Public limited Company (UK)? in Großbritannien und im niederländischen Handelsregister eingetragenes Unternehmen. Die Organe der Oxybiotica PLC, gegen die die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nun den Beschluss des Landgerichts Mönchengladbach erwirkt hat, warben in den Jahren 2003 und 2004 Anleger mit dem Versprechen einer hohen Renditeerzielung. Vorgegeben wurde, neuartige Produkte aus dem Bereich Nahrungsergänzungen zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Durch die telefonisch durchgeführten Akquisemaßnahmen gelang es den Verantwortlichen der Oxybiotica PLC, über 200 Anleger mit einer Beteiligungssumme von insgesamt über ? 2.500.000,00 zum Erwerb der emittierten Inhaberaktien zu bewegen.

Nach Ansicht der zuständigen Staatsanwaltschaft Düsseldorf sind die Verantwortlichen der Oxybiotica PLC verdächtig, die eingenommenen Gelder nicht dem versprochenen Investitionszweck gemäß, sondern zumindest teilweise für sich selbst verwendet zu haben.
 
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat daraufhin für einen geschädigten Anleger im Jahr 2008 einen dinglichen Arrest gegen die Verantwortlichen der Oxybiotica PLC erwirkt. Somit konnte sichergestellt werden, dass die in der Zwischenzeit von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Vermögenswerte zur Entschädigung der Betroffenen verwertet werden.
 
?In einem weiteren Schritt ist es uns nun gelungen, die Zulassung des Amtsgerichts Düsseldorf zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Beschuldigten zu erreichen?, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin. ?Daher sollten auch andere geschädigte Anleger zivilrechtliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.?