Widerruf statt Kündigung Ihrer Lebensversicherung!

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
18.05.2016396 Mal gelesen
Lebensversicherungen können auf die Dauer ganz schön teuer sein - aus diesem Grund wünschen sich viele Verbraucher den Ausstieg. Dank der Widerrufsrechtsreform ist nun der Widerruf der Lebensversicherung möglich! Widerruf statt Kündigung der Lebensversicherung spart bares Geld, wie klären, warum!

Seit der im März 2016 stattgefundenen Widerrufsrechtsreform ist der Widerruf auch für Lebensversicherungen möglich und dieser ist sogar noch lohnenswerter als eine Kündigung der Versicherung. Jedoch basiert der Widerruf  auf einer unzureichenden Widerrufsbelehrung.

Widerruf dank mangelhafter Widerrufsbelehrung

Bislang war nur eine Rückabwicklung von Darlehen aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung möglich. Jetzt hingegen müssen die Versicherungen gezielt darauf achten, auch Kunden die eine Lebensversicherung abschließen zu wollen,  nach den gesetzlichen Vorgaben über ihr Widerrufsrecht gründlich zu informieren. Die Kunden, bei denen das nicht stattgefunden hat, können auch nach bereits erfolgter Kündigung rückwirkend ihre Lebensversicherung widerrufen. Dies bestätigte der Bundesgerichtshof, vor allem im Hinblick auf Renten- und Lebensversicherungen, die 1994 bis 2007 nach dem Policenmodell eingegangen worden sind. Bei der Frage, ob sie ausreichend über ihre Rechte aufgeklärt worden sind, kann Ihnen ein spezialisierter Anwalt weiterhelfen.

Vorteile eines Widerrufs der Lebensversicherung

Bei einem erfolgreichen Widerruf werden Ihnen ihre eingezahlten Beiträge zurückerstattet. Zusätzlich können Sie Zinsen verlangen für die Jahre, in denen sich die Versicherung an dem eingezahlten Geld "bereichert" hat. Allerdings ist es bei dieser Forderung empfehlenswert einen erfahrenen Anwalt hinzuzuziehen.

Wenn Sie hingegen ihre Lebensversicherung vor Ablauf kündigen, wird der zurückgezahlte Betrag merklich kleiner ausfallen als der vorher eingezahlte. Überwiegend in den ersten Vertragsjahren würde sich die dezimierte Summe bemerkbar machen.

Jedoch wird bei beiden Alternativen eine vollständige Rückzahlung nicht stattfinden. Zum Einen wurde für den Versicherungsnehmer die Kapitalertragssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag erhoben, die von dem Betrag bezahlt werden musste. Außerdem muss der Kunde die Versicherung für die bereits erbrachte Leistung, dem Versicherungsschutz während der Laufzeit der Versicherung, bezahlen. Nichtsdestoweniger ist die Rückerstattung bei einem Widerruf weitaus höher als bei einer Kündigung.

Kostenlose Erstberatung durch die Kanzlei Mingers & Kreuzer

Wenn Sie mit ihrer Versicherung unzufrieden sind und ihre Aussichten auf einen erfolgreichen Widerruf feststellen möchten, wenden Sie sich gerne an uns. Wir von der Kanzlei Kreuzer & Mingers haben schon viele betroffene Versicherungskunden erfolgreich vertreten und kümmern uns gerne um Sie. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 02461/8081.