Die Rechtsschutzversicherung: Konfliktpotentiale und Kommunikationschancen in der Praxis

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
16.10.20081546 Mal gelesen

"Sie sind schlechte Verlierer - die deutschen Rechtsschutzversicherer", wird behauptet.[1 Fest steht: Nicht erst mit dem Inkrafttreten des RVG am 1.7.2004 verstärkt sich unter der Anwaltschaft zunehmend der Unmut über das Regulierungsverhalten so mancher Rechtsschutzversicherer (RVR). Konflikte werden teils offen und direkt auf dem Klageweg, teils indirekt über das Internet ausgetragen. Das BRAK Magazin veröffentlichte eine "Musterklage bei Gebührenkürzungen"[2und der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer warnte in einem offenen Brief an die Kolleginnen und Kollegen vor dem Abschluss so genannter Rationalisierungsabkommen mit Rechtsschutzversicherern.[3] Ein Novum in der Geschichte des Kammerwesens. Im Internet gründen sich Erfahrungsgemeinschaften: Großes Lob an die ÖRAG; Allianz - unkompliziert & schnell; Deurag: Mehr geht nicht; Zusammenstoß mit dem DAS; Prozentrechnung bei der Auxilia; Einsicht bei der Concordia, heißt es dort auf der Startseite des RSV-Blog[4], der sich zu Ziel gesetzt hat über praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer zu berichten. Die Zeitschrift "Finanztest"[5] berichtet im Juli 2006 über die Erfahrungen der befragten Anwaltschaft mit den Rechtsschutzversicherern. Der Tagesspiegel titelt: "Recht - aber nicht billig Die Versicherer räumen auf: Sie haben ihre Preise erhöht und unliebsame Altkunden herausgeworfen"[6] und: "Hitzige Debatte um die Honorare - Seit Juli erhalten Anwälte höhere Gebühren. Doch viele Rechtsschutzversicherer wollen sie nicht zahlen - ein Streit eskaliert".[7] Die Anwaltschaft sieht sich zunehmend mehr von Seiten der rechtsschutzversicherten Mandanten der Frage ausgesetzt, welchen Wert das abgegebene Rechtsschutzversprechen des Rechtsschutzversicherers wirklich hat. "Wozu habe ich dann eine Rechtsschutzversicherung" ist eine oft und berechtigt gestellt Frage des Mandanten, die sicherlich auch den Mitarbeitern der RSV nicht unbekannt sein dürfte und die nicht immer zufrieden stellen beantwortet werden kann. Die Rechtsschutzversicherung findet ihren Ursprung in einem Zusammenschluss von Rennfahrern, die sich 1917 in Le Mans zusammenschlossen, um das Kostenrisiko von Rechtsstreitigkeiten rund um ihre Leidenschaft solidarisch zu verteilen. Deutschland ist mit über 25 Mio. Rechtsschutzversicherungsverträgen bei 82,3 Mio. Einwohnern mit Abstand das Land mit dem größten Verbreitungsgrad von Rechtsschutzversicherungen. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet in seinem Jahrbuch[8] im Bereich der Rechtsschutzversicherung für das Jahr 2004  über Brutto-Beitragseinnahmen von rund 2,924 Mrd. EUR. Hiervon zahlt die Versicherungswirtschaft rund 2,137 Mrd. EUR bei 3,569 Mio. Schadensfällen wieder an Versicherungsleistungen aus. Rechnerisch entfallen somit rund 819,27 EUR auf jeden Schadensfall. Dieser Betrag beinhaltet auch die Gerichts- und Sachverständigengebühren etc. Nach realistischen Schätzungen geht man davon aus, dass die Versicherungsbranche jedem Anwalt mit Berührung zu rechtsschutzversicherten Mandanten rund 25 000 EUR pro Jahr an Honoraren vergütet. Insgesamt sollen die jährlichen Einkünfte der Rechtsanwälte aufgrund Zahlungen von Rechtsschutzversicherungen rund 1,6 Mrd. EUR und damit rund 20% des gesamten Vergütungsaufkommens der Anwaltschaft betragen.[9]Konflikte entstehen schnell und einfach und basieren häufig nicht nur auf emotionalen Schieflagen der Konfliktparteien, heißt es. Von Teilen der Anwaltschaft wir den
Rechtsschutzversicherern bei der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren Kleinlichkeit und Blockadeverhalten vorgeworfen. RSV stoßen nicht nur vereinzelt auf Unkenntnis der dem Vertragsverhältnis zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen. Die Konfliktparteien begegnen sich nicht selten in der täglichen Auseinandersetzung in einem nicht angemessenen Ton. Auf der anderen Seite schätzen sie sie als solvente Ansprechpartner. Studien verdeutliche, dass die Angst der Bevölkerung vor hohen Kosten das größte Zugangshindernis zur Anwaltskanzlei darstellt. Im Sinne eines fairen partnerschaftlichen Miteinanders sollte man zur Kenntnis nehmen, dass das Einkommen der Rechtsanwälte maßgeblich auch von den Rechtsschutzversicherern getragen wird. Insoweit tut man gut daran, mit diesen pfleglich umzugehen. Die Rechtsschutzversicherer schulden der Anwaltschaft Anerkennung, weil diese nicht selbstverständlich zur reibungslosen Abwicklung des Rechtsschutzfalles beitragen, indem sie die Deckungszusage quasi als Serviceleistung ohne Berechnung weiterer Gebühren übernehmen und dadurch zu einer erheblichen Kostenersparnis auf Seiten des Versicherers beitragen. Es bedarf keiner Erwähnung, dass die Anwaltschaft jede Form einer unbürokratischen rationellen Zusammenarbeit begrüßt und selbstverständlich das ihr eingeräumtes Ermessen ausübt und in der Gebührenrechnung darlegt. Nicht nachvollziehbar ist aber, wie sich mancher Rechtsschutzversicherer über die Vorgaben des Gesetzes hinweggesetzt und das Ermessen an sich reißt. M.E. ist die Anwaltschaft dazu bereit, mit den Rechtsschutzversicherern auf einer partnerschaftlichen Grundlage zusammenzuarbeiten. Dabei gilt es immer, zunächst die emotionalen Befindlichkeiten zwischen den Konfliktparteien zu klären und erst danach die gemeinsamen Problemfelder zu lösen. Wir müssen jedoch einer Wahrheit ins Auge blicken: Jeder Konflikt kann geklärt werden, aber nicht jeder Konflikt kann gelöst werden. Je früher Konflikte jedoch angegangen werden, desto größer ist die Lösungswahrscheinlichkeit! In diesem Sinne veranstaltet die Rechtsanwaltskammer Berlin am 31.10.2006 und am 28.11.2006[10]mit einigen Vertretern der Rechtsschutzversicherung einen Diskussionsnachmittag zum Thema: Welche Gebühren übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Der Autor ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Strafrecht in Berlin und Autor zahlreicher Veröffentlichungen.

Weitere Informationen und nützliche Downloads können der Homepage der Kanzlei www.ra-samimi.de entnommen werden. Telefon (030) 886 03 03.


[1] Dieter Ebert, RVG und Rechtsschutz - Abrechnung nach Belieben? BRAK-Magazin, 05/2004, 3.[1][2] BRAK Magazin 01/2005, 8. [1][3] BRAK-Mitt. 2004, 162.

[4]http://www.rsv-blog.de][5 Finanztest, 6/2006, 22.[6]http://www.tagesspiegel.de/verbraucher/archiv/21.02.2005/1654176.asp[7]http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/archiv/17.12.2004/1539741.asp [8] GDV Jahrbuch 2005, http://www.gdv.de/Hauptframe/index.jsp?navi=publikationen [9] Krämer/Maurer/Kilian, Vergütungsvereinbarung und -management, 2005, 27. [10] http://www.rak-berlin.de