Schadensersatz bei Rennradfahrern ohne Helm? Schade . . .

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
13.08.20071226 Mal gelesen

Radfahrer sind eine auch auf diesen Seiten etwas vernachlässigte Gruppe von Verkehrsteilnehmern. Bekannt ist, dass sie im Falle eines Unfalls aufgrund der fehlenden "Blechhülle" einem höheren Verletzungsrisiko ausgesetzt sind, als Autofahrer. Die hohen Geschwindigkeiten, mit denen Rennradfahrer und Fahrradkuriere wendig durch den Straßenverkehr gleiten, erregt oft unsere Bewunderung, manchmal auch unseren Neid.

Ein aktuelles Urteil belegt jedoch, dass ähnlich wie bei Unfällen mit nicht angeschnallten PKW-Fahrern, denen mindestens eine Teilschuld an den eigenen Verletzungen zugewiesen wurde, auch Radfahrer einer Fürsorgepflicht für die eigene Sicherheit unterliegen. Und dies obwohl es in Deutschland keine Helmpflicht für Radfahrer gibt.

Der Fall:
Ein 67-jähriger Radler war eines Sonntagmorgens im Sommer mit sportlichen 30-40km/h am Niederrhein unterwegs gewesen.
Er musste dann für einen ihm hinter einer unübersichtlichen Rechtskurve mit einem die Fahrbahn versperrenden Heuwender entgegenkommenden Traktor abrupt bremsen. Ihm rutschte das Hinterrad weg, er fiel und zog sich schwere Kopfverletzungen zu (Schädelhirntrauma II. Grades, Schädel- und Mittelgesichtsfrakturen). Er hatte keinen Helm getragen.

Das OLG Düsseldorf entschied im Februar dieses Jahres (I - 1 U 182/06), dass die Mitschuld des Radfahrers an seinen eigenen Verletzungen so schwer wiege, weil er zum einen ohne Helm, zum anderen in der unübersichtlichen Kurve so schnell gefahren war, dass das Mitverschulden des Traktorfahrers dahinter völlig zurücktrete. (Zudem wurde der Sturz als folge einer missglückten Bremsung, also nicht als Folge eines Fremdverschuldens gedeutet).

Das Nicht-Tragen des Fahrradhelmes wiege in diesem Fall umso schwerer, als dass Rennradfahrer generell zu den gefährdeteren Radfahrern gehörten und sich daher erst recht mit Helm schützen müssten. Ob es sich um eine Fahrt im Pulk oder in der Kleingruppe handelt, sei hierfür nicht von Belang.

Für den Radfahrer in diesem konkreten Fall hieß dies, dass ihm die geforderten 7500 Euro nicht zugesprochen wurden. Er ging ganz leer aus. Zudem musste er die entsprechenden Kosten für den Rechtsstreit tragen - so er nicht über eine Rechtschutzversicherung verfügte.

Was heißt die für Sie als Radfahrer?

- Fahren Sie mit Helm. Nach WHO-Studien nimmt die Wahrscheinlichkeit von Kopfverletzungen durch den Radhelm um 65% , von schweren Verletzungen sogar um 75% ab! Nicht nur das Hirn wird besser geschützt, sondern Verletzungen von Schädel- und Gesichtsstrukturen um 2/3 vermindert.

- Fahren Sie den Verkehrsverhältnissen angepasst.

- Im Falle eines Unfalles rechnen Se damit, dass ähnlich wie motorisierten Verkehrsteilnehmern Ihr Verhalten im Verkehr und Ihre Bemühungen, sich selbst zu sichern (Helm, Beleuchtung, Reflektoren, Verkehrstauglichkeit des Fahrrades usw.) geprüft wird und Ihnen dann möglicherweise eine (Teil-) Schuld an Unfall und Unfallausgang zugeschrieben wird.

- Sichern Sie - genau wie nach anderen Unfällen - Beweise und Belege: Photos vom Unfallort und Schäden am Rad sowie von eigenen Verletzungen, Atteste, Befunde, Zeugenaussagen etc..

- Lassen Sie sich nicht von einem verschreckten Unfallverursacher und seiner Reue in Sicherheit wiegen: seine Haftpflichtversicherung, die für den Schaden aufkommen soll, wird die Sachlage möglicherweise ganz anders sehen - oder zumindest darzustellen suchen.

- Lassen sie sich frühzeitig von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten - um Ihre Ansprüche zu sichern, sich gegen evtl. Vorwürfe der Gegenseite zu wehren, und schließlich etwaige Ansprüche der gegnerischen Seite zurückzuweisen.

- Auch für Radfahrer bewährt sich eine Rechtschutzversicherung.

Übrigens: Für den Profibereich hat der Radsportweltverband UCI die Helmpflicht 2004 bereits eingeführt.