Reiserecht

Reiserecht

Das Reiserecht ist im Privatrecht geregelt (§§ 651 a - 651 m BGB). Dabei sind diese Vorschriften nicht auf Einzelreiseleistungen, sondern nur auf Pauschalreisen anwendbar. Wenn also bei Ihrer Reise Unannehmlichkeiten auftreten, müssen Sie diese beim Verantwortlichen anzeigen. Bei Pauschalreisen ist dies nicht etwa der Hotelier, sondern Ihr Reiseveranstalter. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Reise gefahrenlos und dem Angebot entsprechend verläuft. Ebenso muss der Veranstalter sich an Informationspflichten halten, dessen Verstoß rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

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