Flugverspätungen: Anrechnung des pauschalen Schadensersatzes nach der Fluggastrechteverordnung auf konkreten Schadensersatz nach BGB
Entschädigung bei Anschlussflügen außerhalb der EU nach der Verordnung Nr. 261/2004 (FluggastrechteVO)
Flugausfall und Flugverspätung
Ihre Rechte bei einer Flugverspätung
Verschärfte Reisehinweise für die Türkei – Stornierung möglich?
Darüber dürfen sich Fluggäste freuen
Streik bei Eurowings - Entschädigung bei Flugausfall
Welche Rechte stehen Ihnen als Fluggast bei Flugausfällen aufgrund der Vulkanasche zu??
Rechte des Fluggastes bei Flugverspätung
Wurde ein Flug gebucht und sollte der Flug Versp?ng haben, so stehen dem Fluggast gegenüber der Fluggesellschaft Ersatzansprüche zu.
Ab einer Verspätung von zwei Stunden stehen dem Fluggast Mahlzeiten und Erfrischungen zu. Ab einer Verspätung von fünf Stunden kann der Fluggast vom Flug zurücktreten und sein Geld zurückverlangen.
Reisemangel - Die Mängelanzeige am Urlaubsort
Fühlt sich ein Reisender am Urlaubsort durch Mängel, wie Baulärm, unzureichende Verpflegung, o.ä. beeinträchtigt, so ist es u.a. für die spätere Geltendmachung von Minderungsansprüchen erforderlich, dass er gegenüber dem Reiseveranstalter die entsprechenden Mängel anzeigt und Abhilfe verlangt. Eine solche Mängelanzeige sollte nach Möglichkeit unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, bei dem zuständigen Reiseleiter vor Ort - nicht etwa bei dem Hotelier - in schriftlicher Form erklärt werden.