Streik bei Eurowings - Entschädigung bei Flugausfall

Streik bei Eurowings - Entschädigung bei Flugausfall
26.10.2016319 Mal gelesen
Streik ist keine höhere Gewalt - Fluggäste haben bei Flugausfall und Verspätung ein Recht auf Entschädigung

Die Flugbegleiter der Fluggesellschaft "Eurowings" werden am 27. Oktober, 0 Uhr,  nach Ankündigung ihrer Gewerkschaft UFO für bessere Arbeitsbedingungen und Bezahlung in den Streik treten. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil der Eurowings-Flieger zum Beginn des besonders langen Wochenendes am Boden bleiben wird, beziehungsweise, dass der Flugplan der Lufthansa-Billigtochter mit deutlichen Verspätungen auf die besondere Situation des Streikes reagiert. Auch wenn Fluggesellschaften es gern hätten: Streiks sind keine höhere Gewalt, also steht Fluggästen, die an diesem - oder an anderen Streiktagen - wegen annullierter Flüge ihren Zielort nicht erreichen oder bei Verspätungen zu spät erreichen, zusätzlich zu Kostenerstattungen eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro zu - gestaffelt nach Entfernung und davon abhängig, dass Ziel- oder Abflugort sich in einem Staat der Europäischen Union befinden.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller hat zum Thema Entschädigung nach Flugausfall unter www.entschaedigung-nach-flugausfall.de alle notwendigen Informationen zusammengefasst. Hier können Geschädigte auch direkt Kontakt zur Kanzlei aufnehmen. Joachim Cäsar-Preller: "Die Entschädigung ist ein Rechtsanspruch - lassen Sie Ausreden der Airlines nicht gelten und fordern Sie Ihr Recht!" Entschädigung nach Flugausfall oder -verspätung wird übrigens durch die geltende EU-Fluggastverordnung geregelt. Ein verwandtes Thema ist Schadensersatz durch entgangenen oder verkürzten Urlaub, auch hier empfiehlt die Kanzlei Cäsar-Preller, zeitnah einen Experten für Reiserecht aufzusuchen und Forderungen fristgemäß einzureichen.