Anwalt für Fluggastrecht erklärt: Was tun bei Flugverspätung?

01.07.2024 28 Mal gelesen
Was tun bei Flugverspätung? Anwalt für Fluggastrecht erklärt Ihnen Ihre Rechte, wenn die Airline Flüge streicht, sich verspätet und vieles mehr | 2024.

Ihre Rechte bei Flugannullierung, Verspätung & Co. - Ein Anwalt für Fluggastrecht erklärt

Stellen Sie sich vor: Sie sind reisefertig, Ticket in der Hand, und plötzlich wird Ihr Flug gestrichen oder verspätet sich, oder die Beförderung wird verweigert. Bevor Sie resignieren, lassen Sie uns Ihnen zeigen, dass Sie nicht schutzlos sind.

Im Folgenden erfahren Sie alles über Ihre Rechte und wie Sie sicherstellen, dass die Airline nicht ungeschoren davonkommt. Lehnen Sie sich zurück und erfahren Sie, wie Sie trotz Flugchaos ans Ziel kommen - vielleicht sogar mit etwas mehr Geld im Portemonnaie!

 

Annullierung oder Verspätung Ihres Fluges? Das sind Ihre Rechte

Eine Flugannullierung liegt vor, wenn Ihr Flug nicht stattfindet und Sie auf einen anderen Flug umgebucht werden. Auch wenn Ihr Flug an einem anderen Flughafen endet als geplant, gilt das als Annullierung - es sei denn, Sie haben einer alternativen Beförderung zugestimmt oder der Ankunftsflughafen liegt in derselben Stadt oder Region.

Wird Ihr Flug annulliert, können Sie zwischen Erstattung, anderweitiger (schnellstmöglicher!) Beförderung oder einem Rückflug wählen. Außerdem haben Sie Anspruch auf Unterstützung am Flughafen. Wurden Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert, steht Ihnen eine Entschädigung zu, es sei denn, die Airline kann außergewöhnliche Umstände nachweisen.

 

Bei Verspätungen hängt Ihr Anspruch auf Unterstützung, Erstattung und Rückflug von der Dauer der Verspätung und der Flugstrecke ab. Bei einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden haben Sie Anspruch auf Entschädigung, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen (Kerosinmangel oder Streik zählen nicht dazu!).

 

Wichtig ist, dass Sie zur Abfertigung erscheinen. Wenn Sie nicht erscheinen oder selbst eine Alternative finden und somit keine Verspätung haben, haftet die Airline nicht nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

 

Disclaimer

Reisen Sie vom Vereinigten Königreich in ein EU-Land? Ab dem 1. Januar 2021 gelten die EU-Fluggastrechte bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung nicht mehr für Flüge, die von britischen oder anderen Nicht-EU-Fluggesellschaften durchgeführt werden. Keine Sorge, die EU-Vorschriften greifen weiterhin für Flüge mit EU-Fluggesellschaften - es sei denn, britisches Recht hat Ihnen bereits Entschädigungen gewährt. Also, immer schön den Flugveranstalter im Auge behalten, um nicht auf dem Boden der Tatsachen zu landen!

 

 

Ihre Rechte bei Höher- oder Herabstufung sowie Verweigerung der Beförderung

Wird Ihnen ein Platz in der Business-Class angeboten, kann die Airline keinen Aufpreis verlangen. Werden Sie jedoch in die Economy-Class herabgestuft, erhalten Sie je nach Strecke eine Erstattung:

 

  • 30 % bei Flügen bis zu 1500 km
  • 50 % bei Flügen innerhalb der EU über 1500 km und anderen Flügen zwischen 1500 und 3500 km
  • 75 % bei allen anderen Flügen

 

Die Erstattung sollte innerhalb von sieben Tagen erfolgen.

 

Ihre Fluggesellschaft kann Ihnen die Beförderung verweigern, wenn Sicherheits- oder Gesundheitsbedenken bestehen. Dazu gehört auch, wenn Sie nicht die richtigen Reisedokumente besitzen oder den Hinflug bei einer Hin- und Rückflug-Buchung nicht angetreten haben.

Sind Sie rechtzeitig am Check-in-Schalter und haben gültige Buchungen und Reisedokumente, aber Ihnen wird die Beförderung wegen Überbuchung verweigert, haben Sie Anspruch auf:

  • Entschädigung
  • Erstattung, anderweitige Beförderung oder Umbuchung
  • Unterstützung am Flughafen

 

 

Anschluss verpasst, Gepäck beschädigt, verspätet oder verloren gegangen? Was Sie tun können

Haben Sie einen Anschlussflug verpasst und kommen mit mehr als drei Stunden Verspätung an, steht Ihnen eine Entschädigung zu, sofern die Flüge in einer einzigen Buchung zusammengefasst sind und die Verspätung nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde.

Bei verlorenem, beschädigtem oder verspätetem Gepäck haftet die Fluggesellschaft bis zu 1300 Euro. Schäden an Handgepäck werden ebenfalls erstattet, wenn die Airline schuld ist.

 

Haben Sie eine Reiseversicherung?

Für teure Gegenstände empfiehlt sich eine private Versicherung oder eine höhere Haftungsgrenze gegen Gebühr.

 

Beschweren Sie sich!

Verlorenes oder beschädigtes Gepäck müssen Sie innerhalb von 7 Tagen, verspätetes Gepäck innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt schriftlich melden. Es gibt kein EU-weit einheitliches Formular - also seien Sie kreativ!

Auch wenn die Reise holprig wird, bleiben Sie gelassen. Mit einem Lächeln und etwas Papierkram kommen Sie trotzdem ans Ziel!

 

Haben Sie Fragen?

Ihr Flug wurde gestrichen, verspätet oder Sie wurden einfach aus dem Flugzeug geworfen (metaphorisch gesehen)? Keine Sorge, wir sind hier, um Ihnen zu helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und die Entschädigung zu bekommen, die Ihnen zusteht. Kontaktieren Sie uns - wir sorgen dafür, dass die Airline nicht einfach davonfliegt!

?? Rufen Sie uns an: 04202 638370

?? Schreiben Sie uns: info@rechtsanwaltkaufmann.de 

?? Besuchen Sie unsere Website: https://rechtsanwaltkaufmann.de/ 

 

Wir kämpfen für Ihr Recht auf einen stressfreien Flug - und dafür, dass Sie sich nie wieder mit schlaflosen Nächten am Flughafen herumschlagen müssen. Lassen Sie uns gemeinsam der Airline zeigen, dass sie mit Ihnen nicht spaßen kann!

 

Dieser Artikel ist stark vereinfacht und dient lediglich zu Informationszwecken. Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt ist zu empfehlen! 

 

Quellen zum Thema Reiserecht

  • EuGH, Urteil vom 23. März 2021, Az.: C-28/20
  • BGH, Urteil vom 10.10.2023 - X ZR 123/2
  • BGH, Urteil vom 27. Juni 2023 - X ZR 50/22
  • https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm#luggage 
  • https://www.adac.de/reise-freizeit/ratgeber/reiserecht/flugverspaetung/ 
  • https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/eugh-fluggastrechte-entschaedigung-100.html