Flugausfall und Flugverspätung

Reiserecht
15.01.201951 Mal gelesen
Leider ist der Umgang der Airlines mit ihren Passagieren oft sehr unrühmlich. Obwohl Portale für die Anmeldung von Ausgleichsansprüchen zur Verfügung gestellt werden, erfolgt seltenst eine Regulierung. Hier kann der Anwalt helfen!

Bedingt durch die Insolvenz von AirBerlin und die teilweise Übernahme der Strecken durch Eurowings haben Flugpassagiere in den letzten Monaten und Jahren verstärkt unter Flugausfällen und Flugverspätungen leiden müssen.

Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 (Fluggastrechteverordnung) haben Passagiere je nach Strecke und Dauer der Verspätung Anspruch auf 250 Euro bis 600 Euro Entschädigung.

Bei Nichtbeförderung - zum Beispiel wegen Überbuchung - hat der Passagier Anspruch auf:

  • die Erstattung des Ticketpreises,
  • den frühestmöglichen kostenlosen Rückflug zum Abflugort,
  • die frühestmögliche Beförderung zum Zielort oder
  • die Beförderung zum Zielort zum Wunschtermin (sofern Plätze frei sind).

Zu leisten hat die ausführende Fluggesellschaft ferner eine pauschale Ausgleichszahlung (Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004) von: 

  • 250 ? für eine Flugstrecke bis zu 1500 km,
  • 400 ? für eine Flugstrecke innerhalb der EU von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flugstrecken von einer Entfernung zwischen 1500 und 3500 km und
  • 600 ? bei Flugstrecken von mehr als 3500 km mit Abflugs- oder Zielort außerhalb der EU.

Wird ein Alternativflug angeboten, der nicht später als zwei, drei bzw. vier Stunden (je nach oben genannter Entfernung) gegenüber dem geplanten Flug am Ziel eintrifft, stehen die Ausgleichsleistungen nur zu 50 % zu. Das gilt nach derzeitiger Rechtsprechungen mehrerer Gerichte nicht, wenn der ursprünglich gebuchte Flug zwar mehr als drei aber weniger als vier Stunden verspätet am Ziel ankommt. Dann entsteht der volle Entschädigungsanspruch.

Leider bieten zwar viele Airlines Online Portale an, auf denen die Ansprüche angemeldet werden können, allerdings ist es unrühmlicher Standard geworden, dass die Airlines hierauf gar nicht reagieren.

Es lohnt sich hier fast immer, einen Anwalt zu beauftragen, der sich um die Durchsetzung ihrer Ansprüche kümmert. Gerade bei Carriern wie Eurowings und Lufthansa genügt meist schon die Einreichung einer Klageschrift dazu, dass die Airline die Forderung anerkennt und diese wie auch Anwalts- und Gerichtskosten sofort ausgleicht. Verzichten sollten Sie auf Ihre Ansprüche nicht, denn wenn das Reiseerlebnis schon durch einen Ausfall oder eine Verspätung getrübt wird, so sollte man sich dies doch entschädigen lassen.

Gerichtsstand ist übrigens sowohl bei Direkt- wie bei Gabelflügen entweder der Ort des Abflughafens oder der Ort des Zielflughafens.