Corona Reisestornierung

Reise Stornierung Gutschein Erstattung
17.04.2020174 Mal gelesen
In Coronazeiten werden Pauschalreisen massenweise storniert. Müssen Sie sich als Kunde auf Gutscheine und andere Lösungen verweisen lassen?

Aktuell werden alle unmittelbar anstehenden Reisen von den Reiseveranstaltern einer Pauschalreise storniert. Aufgrund der Eindämmungsmaßnahmen von Bund und Ländern hinsichtlich der Corona-Pandemie müssen viele Verbraucher auf ihren Urlaub verzichten. Ungewiss ist noch, wie lange dieser Zustand anhält und wann Reisen wieder möglich sind. 

Was sind die Rechte der Kunden?

Viele der Reiseveranstalter verweisen die Kunden jetzt auf eine sog. "Gutscheinlösung" und beziehen sich dabei insbesondere auf einen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung, die sich dafür ausgesprochen hat, dass Kunden anstatt einer Erstattung des bereits gezahlten Reisepreises einen Gutschein erhalten sollen. 

Dabei handelt es sich nur um einen Vorschlag der Bundesregierung, der nicht geltendes Recht ist. Die aktuelle Rechtslage sieht vor, dass der Veranstalter bereits gezahlte Reisepreise innerhalb von 14 Tagen zu erstatten hat, wenn der Reiseveranstalter die Reise storniert. Eine Ausnahme hiervon sieht das Gesetz nicht vor. Derzeit müssen Sie also nicht auf die Rückerstattung verzichten und sich mit einem Gutschein abspeisen lassen. 

Ob der Vorschlag der Bundesregierung umgesetzt wird, steht in den Sternen: Die EU-Kommission hält den Vorschlag für inakzeptabel. Nach Auffassung meiner Kanzlei wäre ein derartiges Gesetz rechtswidrig, weil es das wirtschaftliche Risiko einseitig zulasten des Verbrauchers, der möglicherweise lange für eine Reise gespart hat, verschiebt. 

Was können Sie tun? 

Wenn Ihr Reiseveranstalter die Reise abgesagt hat, fordern Sie diesen schriftlich auf, binnen der Frist von 14 Tagen zu zahlen und kündigen Sie an, dass Sie sich danach anwaltlich vertreten lassen werden. Denn dann stehen die Chancen gut, dass der Reiseveranstalter nicht nur die Erstattung vornimmt, sondern auch die entstehenden Anwaltskosten zu ersetzen hat.