Wussten Sie es nicht: Schlafen im Reisemobil ist tabu!

Reise und Verbraucherschutz
04.08.20071428 Mal gelesen

Natürlich - es liegt ja auch auf der Hand, einer fährt, die anderen schlafen in der Koje. Und dennoch steht seit Jahrzehnten fest: während der Fahrt darf auf den Liegeflächen eines Wohnmobils oder gar Wohnwagens nicht geschlafen werden. Da dieses Thema in der aktuellen ADAC motorwelt dennoch wieder aufgegriffen wird, hier noch einmal zwei Gründe, warum Sie diese Vorschrift beherzigen sollten, auch wenn die Fahrt ermüdend ist:


1. Man verstößt unangeschnallt gegen die Gurtpflicht (1 Punkt und 30 Euro bei Erwachsenen).

2. Man hat im Falle eines Unfalles mindestens eine Teilschuld an den Verletzungen! Das OLG Hamm wies in seinem nicht ganz neuen Urteil vom 5.5.98 dem seit dem Unfall querschnittgelähmten Beifahrer eine Teilschuld von immerhin 20% zu. Damit verlor das Unfallopfer von dem Schmerzengeld, welches auf damals 350000 DM beziffert wurde 70000 DM ). (Az. 9 U 174/95)

Also:

1.
Schlafen Sie nicht ungesichert im PKW - egal wie langweilig) die Reise ist.
2.
Sichern Sie die mitfahrenden Kinder in altersangemessener Art und Weise. Für die Sicherung der Kinder (und anderer hilfloser mitreisender Personen) haftet der Fahrer im Zweifelsfall mit.
3.
Kommt es zu einem Unfall, beachten Sie die sich aus dem fehlenden Sicherheitsgurt ergebenden Probleme - und sprechen Sie das Problem frühzeitig bei Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht an.


Vor allem 4,
Nutzen Sie Ihren Sicherheitsgurt
UND SCHLAFEN SIE WÄHREND DER FAHRT NICHT AUF DER LIEGEFLÄCHE IM WOHNMOBIL!


Einen schönen und sicheren Urlaub!