Fahrverbot in höhere Geldbuße umwandeln

Reise und Verbraucherschutz
25.08.20111259 Mal gelesen
Ein Fahrverbot soll bei Ordnungswidrigkeitenverfahren oft unbedingt vermieden werden. Sie sollte dazu anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Wer zu schnell gefahren ist oder den erforderlichen Abstand nicht eingehalten hat, dem droht schnell ein Fahrverbot.

 

Nach § 25 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz kann bei einer Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten verhängt werden.  Ein Fahrverbot wird verhängt, wenn der Fahrer die Pflichten eines Kraftzeugführers in beharrlicher Weise verletzt hat.

 

Bei dem zu verhängenden Fahrverbot handelt es sich um ein "Regelfahrverbot". Das bedeutet, dass bei einem bestimmten Verstoß "in der Regel" ein Fahrverbot verhängt wird. In bestimmten Fällen kann jedoch von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden.

 

Besonders häufig ist der Fall, dass der Führerschein aus beruflichen Gründen dringend benötigt wird. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, so sollten Sie dringend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Zunächst muss gegen den Bußgeldbescheid fristgemäß Einspruch eingelegt werden und dann gilt es genau darzulegen, warum gerade für Sie die Verhängung eines Fahrverbotes eine unzumutbare Härte darstellen würde. Ein einfaches "Mein Job ist sonst in Gefahr" wird nicht ausreichen. Es gilt viel mehr, sorgfältig zu argumentieren, viele Dinge sind zu beachten.

 

In vielen Fällen lässt sich mit einer sorgfältigen Argumentation bereits bei der Bußgeldstelle ein Absehen von dem Fahrverbot gegen Erhöhung des Bußgelds erreichen. Das Bußgeld wird in den meisten Fällen verdoppelt, eine Erhöhung über das Doppelte hinaus ist ebenfalls zulässig.

 

Auch im gerichtlichen Verfahren vor dem Bußgeldrichter lässt sich mit einem entsprechenden Vortrag oft noch erreichen, dass das Bußgeld angemessen erhöht wird und kein Fahrverbot verhängt wird.

 

Die Kosten für eine anwaltliche Vertretung werden meist von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

  

Ihre

Alexandra Braun

Rechtsanwältin/Strafverteidigerin

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