Es wird wohl teurer werden - der "neue Bußgeldkatalog" hat die erste Hürde genommen!

anwalt24 Fachartikel
21.05.20081304 Mal gelesen

Es ist eine der Schlagzeilen auf "Tagesschau.de": Der neue Bußgeldkatalog hat die erste Hürde genommen - es wird wohl auch auf der Strasse teurer werden!

Das Kabinett hat dem Entwurf, der u.a. die unten genannten Strafen vorsieht, zugestimmt.
Nun sollte man annehmen, dass Ordnungswidrigkeiten nicht mit Absicht begangen werden, daher spielt unter diesem Gesichtspunkt die Höhe der Strafe keine Rolle. Beim "Riskieren" einer Strafe - sei es für´s Rasen im PKW zum Geschäftstermin, sei es im LKW trotz Sonntagsfahrverbot - sieht es vielleicht schon anders aus. Die Teilnahme an verbotenen Straßenrennen bezieht ihren Reiz wohl gerade aus dem Risiko "erwischt zu werden".
Was bedeutet das Ganze aber für "den Ottonormalverbraucher", also für Sie?
Wird Ihnen vorgeworfen, die Vorfahrt missachtet zu haben, kostet Sie dies künftig 50% mehr. Der Vorwurf, durch ständiges Linksfahren andere behindert zu haben, wird gleich um 100% teurer. Beides sind Vorwürfe, die erfahrungsgemäß unterschiedlich zu beurteilen sind. Vielleicht wollten Sie nach links abbiegen und suchten die richtige Straße? Hier lohnt sich u.U. wieder die Beratung mit dem Fachanwalt für Verkehrsrecht - bevor Sie sich durch gutgemeinte Einlassungen im Einspruch verkehrsrechtlich betrachtet unbeabsichtigt belasten. (Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für diese Beratung einschließlich Akteneinsicht auf.)
Und bedenken Sie: ab 40  Euro werden zusätzlich zu der Geldstrafe auch Punkte in Flensburg eingetragen. Wenn diese sich ansammeln, geht es auch bei im einzelnen "kleinen Vergehen" vielleicht irgendwann um den Führerschein.

Hier nun ein paar Zahlen zur Größenordnung der Geldstrafen:

 
Bußgeld bisher in Euro
Geplantes Bußgeld in Euro
Höchststrafe für Drängeln oder zu dicht auffahren
250
400
Behindern durch ständiges Linksfahren
40
80
Vorfahrt missachten
50
75
Überholverbot missachtet
75
150
21 bis 25 km/h zu schnell fahren (innerorts/außerorts)
50/40
80/70
mehr als 70 km/h zu schnell fahren (innerorts/außerorts)
425/375
680/600
Benutzung eines Radarwarngeräts
75
150
Teilnahme an illegalen Straßenrennen
150
400
Veranstaltung von illegalen Straßenrennen
200
500
Erstmals mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt
250
500
Dritter Verstoß
750
1500
Höchststrafe bei überladenem Lkw
225
425
Lkw nicht verkehrssicher
Bußgeld für den Fahrer/Halter
100/150
180/270
Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot
Bußgeld für den Fahrer/Halter
40/200
75/380