Verkehrsverstoß: Richtiges Vorgehen nach Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid

28.02.2011 4982 Mal gelesen
Wem eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr zur Last gelegt wird kann durch richtiges Verhalten die Chance auf Vermeidung von Bußgeld, Punkten und Fahrverbot erhöhen.
  • Niemals an Ort und Stelle gegenüber der Polizei Angaben zur Sache machen. Voreilige Angaben zur Sache sollten Sie immer vermeiden.
  • Wenn Sie einen Anhörungs- oder Zeugenfragebogen erhalten, müssen Sie keine Angaben zur Sache machen. Lediglich zu den Angaben zur Person (Name, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort) ist man verpflichtet. Als Betroffener ist man nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten.
  • Informieren Sie Familien- und Hausangehörige, dass sie gegenüber der Polizei und sonst Niemandem preisgeben müssen, wer auf dem Beweisfoto als Fahrer zu sehen ist.    
  • Beanspruchen Sie anwaltlichen Rat so früh wie möglich. Nur Ihr Anwalt hat die Möglichkeit, die Bußgeldakte zur Einsichtnahme anzufordern und die Beweismittel zu überprüfen.
  • Legen Sie gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung (gelber Umschlag) Einspruch ein. Denken Sie bei Einspruchseinlegung per Post an die übliche Postlaufzeit. Bei Einspruchseinlegung per Telefax sollte der Sendebericht aufbewahrt werden.
  • Verzichten Sie auf eine Begründung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid. Der Einspruch sollte erst nach Kenntnis der Bußgeldakte und einer Bewertung der Beweismittel erfolgen.
  • Droht ein Fahrverbot sollten Umstände, die für ein Absehen vom Fahrverbot wegen Existenzgefährdung, privater Gründe oder wegen Augenblicksversagens sprechen, möglichst unter Vorlage aussagekräftiger Unterlagen, schon vor der Bußgelbehörde vorgetragen werden.
  • Holen Sie eine kostenlose Auskunft über Ihren Punktestand im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt, 24932 Flensburg ein. Das notwendige Formular gibt es unter www.kba.de
  • Ziehen Sie bei einem hohen Punktekonto die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar für Kraftfahrer bei einer Fahrschule in Erwägung.

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Der Verfasser, Rechtsanwalt Christian Demuth, ist überwiegend im Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht tätig und verteidigt bundesweit Menschen, denen ein Delikt oder eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen wird. Nähere Infos: www.cd-recht.de