Medizinrecht

Medizinrecht

Das Medizinrecht beschäftigt sich nicht nur mit dem Arzt – Patienten – Verhältnis, sondern trifft auch Regelungen über die Zulassung zur ärztlichen Tätigkeit und deren Aufsicht. Es stellt also den Oberbegriff hinsichtlich einer breiten Rechtsmaterie dar, welche Medizin und Recht in Einklang bringen will. Die Medizin beschränkt sich nicht nur auf die gängige Schulmedizin. Ebenso müssen Rechte und Pflichten, im Bereich der Naturheilkunde und Homöopathie, festgelegt werden. Weiterhin fällt die Beziehung der Kassenärzte, ihrer Patienten und den Krankenkassen unter diese Rechtsrubrik. Nicht zuletzt finden sich zahlreiche Nebengesetze wie das Arzneimittelgesetz, welches die Anforderungen für die Herstellung und Zulassung von Medikamenten, regelt.

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