OLG Dresden: Behandelndem Zahnarzt muss Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden
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Wer einem Zahnarzt keine Gelegenheit zur Nachbesserung gibt, verliert auch alle Mängelansprüche. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 6. Dezember 2016 hervor (Az.: 4 U 1119/16).
Krankenhaus muss Namen und Anschriften der Ärzte nur bei berechtigtem Interesse mitteilen
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Ein Patient kann von einem Krankenhaus gegen Erstattung der Kosten zwar die Herausgabe der Behandlungsunterlagen verlangen, Name und Anschrift der behandelnden Ärzte muss die Klinik aber nicht mitteilen.
Einsendende Ärzte haben keinen Anspruch auf Gewinnbeteiligung
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Steht die Auskehrung von Liquidationserlösen nach dem sog. Aachener Modell vor dem Aus? Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 26. Juni 2017 könnte das der Fall sein (Az.: 15 K 3450/15). Denn es gibt erhebliche rechtliche Bedenken gegen dieses Modell.
Krankenhäuser müssen der ambulanten Versorgung Vorrang einräumen
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Krankenhäuser müssen beachten, dass der ambulanten Versorgung eines gesetzlich Krankenversicherten der Vorrang vor der stationären Behandlung einzuräumen ist.
BGH: Kein Anspruch des Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem Ärztebewertungsportal
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Kein genereller Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten
BGH, Urteil vom 23.09.2014, Az.: VI ZR 358/13
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