ZDF: Letzte Chance zum Hauskredit-Widerruf. Achtung: Frist 20./21. Juni 2016. Textbaustein / Musterbrief für Widerrufsjoker

ZDF: Letzte Chance zum Hauskredit-Widerruf. Achtung: Frist 20./21. Juni 2016. Textbaustein / Musterbrief für Widerrufsjoker
25.05.20161713 Mal gelesen
ZDF-Video zum Kreditwiderruf. Widerrufsjoker z.B.: AXA, BHW, DSL Bank (Postbank), ING DiBa, PSD-Banken, Sparkassen, und: Volksbanken, Raiffeisenbanken. Finanztip und test.de/kreditwiderruf nennen Erfolge. Achtung: Frist 20./21. Juni 2016 beachten. Textbaustein/Muster-Kreditwiderruf und Anleitung

Das ZDF berichtet (24.05.2016)

Hier der Link zum Beitrag, der am 24.05.2016 in den ZDF-Nachrichten um 19 Uhr ("heute") und 21:45 Uhr ("heute journal") zu sehen war und noch auf der Website des ZDF abrufbar ist:

http://webapp.zdf.de/mediathek/beitrag?aID=2746794&cID=228

Zitat: "Gute Nachricht für Kreditnehmer: Bis zum 21. Juni 2016 kann geprüft werden, ob Widerrufsklauseln unwirksam sind. Dann könnten Verträge zu günstigeren Zinssätzen abgeschlossen werden." - so berichtet das ZDF (Quelle: siehe obigen Link zur Website des ZDF)

Frage: Stimmt das?

Rechtsanwalt Wedekind: "Im Prinzip ja. Aber es sind einige Details zu beachten. Wir empfehlen, sich in einer anwaltlichen Erstberatung erläutern zu lassen, wie der Ablauf ist. Es geht nicht nur ums Recht haben, sondern vor Allem um den Weg zum "Recht bekommen. Um dazu eine vernünftige Beratung machen zu können, braucht es Zeit. Und das kostet halt auch Geld, wobei eine Erstberatungsgebühr von 226,10 EUR incl. Umsatzsteuer je Vertrag nicht viel ist."

Was ist unbedingt zu dem ZDF-Bericht zu ergänzen?

Rechtsanwalt Wedekind: "Der ZDF-Bericht motiviert hoffentlich auch diejenigen die bislang noch gezögert haben. Wichtig ist unbedingt zu beachten:

  1. Die Frist läuft ggf. schon am 20. Juni 2016 um 14 Uhr aus.
  2. Es genügt nicht die rechtzeitige Absendung, sondern es muss der Zugang nachweisbar sein. Es ist also keine Zeit mehr zu verlieren."

Achtung Ausschlussfrist 20./21. Juni 2016*)

Für viele Verträge gilt leider, dass Verbraucher nur noch bis zum 20./21. Juni 2016*) den Widerruf erklären können (*siehe den Hinweis unten).

Rechtsanwalt Wedekind: "Wenn der Widerruf erklärt worden ist, verjähren die Ansprüche, die sich daraus ergeben erst in drei Jahren. Zeitkritisch ist also die Erklärung des Widerrufs. Der 21. Juni 2016 ist eine wichtige Ausschlussfrist. Wer den Widerruf rechtzeitig geltend macht, kann dann in aller Ruhe die Ansprüche gegen die Bank verfolgen. Bei einem in 2016 erklärten Widerruf ist Zeit bis Ende 2019, notfalls Klage einzureichen, wenn nicht vorher eine außergerichtliche Einigung möglich wird."

*) Wichtiger Hinweis:

Es ist nicht klar, ob das Widerrufsrecht mit Beginn des 21.6. erlischt oder mit Ablauf des 21.6. - auch ist nicht klar, ob es für die Rechtzeitigkeit auf den Zugang des Widerrufs ankommt oder ob die rechtzeitige Absendung genügt. Da es für Zugang auch auf die Möglichkeit der Kenntnisnahme ankommt, empfehlen wir zur Sicherheit, dafür Sorge zu tragen dass ein Zugang des Widerrufs spätestens am Montag, 20. Juno 2016 um spätestens 14 Uhr nachgewiesen werden kann.

Unser Rat: Keine Experimente.

Adressieren Sie an diejenige Adresse, die im Vertrag als Adresse für die Erklärung des Widerrufs angegeben ist, aber vergewissern Sie sich auch, dass alle Adressdaten noch richtig und aktuell sind, z.B. durch einen Blick in das Impressum der Website der Bank. Schicken Sie den Widerruf lieber einmal zu viel als einmal zu wenig los, also ggf. auch an mehr als eine Adresse - und ggf. auch per Email, per Fax und per Brief - Hauptsache einmal haben Sie rechtzeitig an die richtige Adresse gesandt und - vor allem - rechtzeitig den Zugang bewirkt.

Widerruf erklären - Textbaustein

Musterbrief

per Brief, Email oder Fax nach folgendem Textbaustein kann bereits genügen (ohne Gewähr, Verwendung auf eigenes Risiko):

"...
Ich/wir
bin/sind Darlehens-/Kreditnehmer folgenden/folgenderDarlehens-/Kreditvertrages/-verträge , ... .
Hiermit bekunde/n ich/wir meinen/unseren Entschluss zum Widerruf (je)des vorgenannten Vertrages und widerrufe/n hiermit meine/unsere auf den Abschluss (je)des vorgenannten Vertrags gerichteten Willenserklärungen, so dass ich/wir an diese nicht mehr gebunden bin/sind.

Die sich demzufolge ergebenden beiderseitigen Rückgewähransprüche ergeben sich aus dem Gesetz. Soweit mich/uns eine Pflicht zur Herausgabe der von Ihnen empfangenen Leistung trifft, werde/n ich/wir Zug um Zug erfüllen, was ich/wir hiermit anbiete/n. Die sich per Saldo ergebenden beiderseitigen Ansprüche sind anhand der BGH-Rechtsprechung (deren Kenntnis bei Ihnen zu erwarten ist) berechenbar.

Soweit weitere Zahlungen von mir/uns erfolgen, erfolgen diese nur unter dem erfüllungsunschädlichen Vorbehalt der Rückforderung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Sollten Sie meine/unsere Ansprüche nicht spätestens bis erfüllen, müssen Sie damit rechnen, dass wir ohne weitere Vorankündigung einen Anwalt mit der Verfolgung unserer Ansprüche beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen
"

Zugang des Widerrufs nachweisen

Wichtig ist, dass der Zugang des Widerrufs nachgewiesen werden kann. Dies ist bei Fax (Sendeprotokoll & ggf. telefonisch "lesbaren Erhalt" bestätigen lassen und mit Namen und Datum notieren) sowie Email ("Erhalt bestätigen" und "Übermittlung bestätigen") technisch einfach (und rechtlich relativ sicher). Einschreiben sollten bevorzugt als "Einwurfeinschreiben" gesendet werden, und dann unbedingt einige Tage später die Zustellung online abgefragt werden (Daten dazu stehen auf dem Einlieferungsbeleg - Achtung: die Daten sind nur wenige Wochen abrufbar). Alles per Screenshots / Ausdrucken dokumentieren. Grundsätzlich gilt: Lieber den Zugang einmal zu viel als zu wenig!

Achtung:

Adressieren Sie nicht einfach an irgendeine Filiale. Es ist nicht sicher, ob es für die Rechtzeitigkeit ausreicht, dass der Widerruf bei irgendeiner Filiale eingeht. Im Zweifel kommt es darauf an, dass der Widerruf an der Stelle eingeht, die die Bank selbst in ihrer Belehrung über das Widerrufsrecht als die richtige Stelle angegeben hat.

Und nochmals: Zugang tritt i.d.R. erst ein, wenn in zumutbarer Weise Kenntnis genommen werden kann. Das bedeutet z.B., dass ein Fax, das Sie um 22 Uhr senden, erst am nächsten Bürotag zugeht, weil erst dann mit Kenntnisnahme gerechnet werden kann. Das gleiche beim Einwurf in den Hausbriefkasten - wenn Sie schon zu der richtigen Adresse fahren, dann geben Sie doch das Schreiben drinnen ab und lassen sich den Erhalt auf einer Kopie quittieren. Ansonsten: Emails kann man mit "Übertragung bestätigen" und "Lesen bestätigen" senden. Bei Faxen kann man zur Sicherheit anrufen, ob es lesbar angekommen ist (am Besten durch einen Zeugen anrufen lassen und den Namen des Telefongesprächspartners notieren, z.B. "Fax vom 20.06.2016 10:05 Uhr lesbar angekommen lt. Telefonat vom 20.06.2016 10:20 Uhr mit Herrn Meyer (Bankmitarbeiter)". Dann gibt es darüber später keine Unklarheiten.

Anwaltliche Beratung

Katrin Wedekind, Fachanwältin für Bankrecht und Kapitalmarktrecht, sagt: "Einige Rechtsschutzversicherungen bezahlen eine anwaltliche Erstberatung und dann erst wieder, wenn der Widerruf zurückgewiesen worden ist. Wir empfehlen eine Erstberatung bei einem Anwalt in Anspruch zu nehmen. Wir besprechen mit unseren Mandanten im Rahmen der Erstberatung das weitere Vorgehen, auch z.B. die Frage, ob der Mandant ggf. im nächsten Schritt den Widerruf aufgrund eines Muster als Vorlage selbst erklärt."

Was sollten Sie vor dem Anwaltstermin tun?

Leif Holger Wedekind: "Wir wollen immer (je)den Vertrag mit zugehörigen Merkblättern und Korrespondenz vorab per Email haben.

Weitere Standardfragen bei uns sind:

  • Als Sie in die Immobilie eingezogen sind, war es zu der Zeit ein Neubau?
  • Wohnen Sie selbst in der Immobilie?
  • Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
  • Können Sie notfalls 30 Tage nach Erklärung des Widerrufs die Restschuld zahlen? Sprich: Haben Sie freie Gelder oder eine konkrete Finanzierungszusage. Oder gehen Sie aufgrund Ihrer Bonität - sprich Ihrer Einkommens-/Vermögenssituation - davon aus problemlos anderweitig Kredit bekommen zu können?
  • Haben Sie den Widerruf schon erklärt oder dieses angekündigt?"

Weitere Hinweise

Weitere Infos auch z.B. auf der Website: http://www.kreditwiderrufsjoker.de oder hier: https://www.youtube.com/watch?v=J71RmHb9k5w (ggf. mit rechtem Mausklick "Link in neuem Tab öffnen" klicken).

Disclaimer/Haftungsausschluss

Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr. Klicken auf Links und Verwendung des Textbausteins und der Hinweise auf eigenes Risiko. Allgemeine Ausführungen können niemals eine Beratung im Einzelfall ersetzen. Soweit hier auf anderweitige Berichterstattung hingewiesen wird, erfolgt dies ohne sich die dortigen Inhalte oder Aussagen zu eigen zu machen.

Sozietät Wedekind Bankrecht Insolvenzrecht

Rechtsanwältin Katrin Wedekind ist Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im DeutschenAnwaltVerein DAV und Mitglied des Beirats der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz derselben ARGE Insolvenzrecht und Sanierung. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Leif Holger Wedekind ist Mitglied des Beirates der Arbeitsgruppe Zwangsverwaltung der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im DAV und veröffentlicht regelmäßig zu Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung in Fachzeitschriften.

Beide Anwälte sind Mediatoren mit umfangreicher Ausbildung.

Die Sozietät Wedekind wird bei den Erfolgen des Widerrufs-Jokers auf test.de und auf finanztip.de genannt - mit 8 außergerichtlichen Erfolgen und mit einem 1 gerichtlichen Erfolg bei bei test.de. Finanztip und die Verbraucherzentrale Hamburg führen die Sozietät Wedekind unter den auf den Widerrufsjoker spezialisierten Kanzleien. Auch Finanztest nennt die Sozietät Wedekind in der dortigen Anwaltsliste.