Mediationsgesetz beschlossen - neues Mediationsgesetz am 15.12.2011 einstimmig vom Bundestag verabschiedet!

Mediation und Streitschlichtung
21.12.20111003 Mal gelesen
Das neue Mediationsgesetz ist am 15.12.2011 einstimmig vom Bundestag beschlossen worden. Erstmals wird damit Mediation in Deutschland in einem eigenen Gesetz normiert. Die verschiedenen Formen der Mediation sind bisher im deutschen Recht weitgehend ungeregelt gewesen.

In der Pressemitteilung des Bundesministerium für Justiz vom 15.12.2011 heißt es: "Die Mediation ermöglicht den Streitenden in einem strukturierten Verfahren, sich mit Unterstützung eines Mediators zu einigen, anstatt sich gleich vor einem Richter zu treffen. Die gesetzliche Verankerung der Mediation hilft, Streitigkeiten eigenverantwortlich zu lösen. Gerichtsverfahren, die viel Zeit, Geld und Nerven kosten, können vermieden werden."

Überlastete Gerichte - Mediation spart Zeit, Geld & Nerven

Wer einen Konflikt vor einem Amts- oder Landgericht austragen will, muss mitunter monatelange Wartezeiten in Kauf nehmen. Eine außergerichtliche Mediation kann dagegen schnell und unbürokratisch für die Lösung des Problems sorgen. Mit Mediation können die Beteiligten Zeit, Geld & Nerven sparen.

Was ist Mediation?

Gesetzlich definiert wird der Begriff der Mediation in § 1 S. 1 des neuen Gesetzes: "Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben."

Wer Mediator ist, ist in § 1 II des Mediationsgesetzes legaldefiniert: "Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt."

Mediation oder Gericht?

Mit dem Mediationsgesetz wird eine gute Basis geschaffen, Konflikte auch ohne Gericht zu lösen. Allerdings darf der Anspruch der Beteiligten, einen Konflikt gerichtlich auszutragen, dadurch nicht eingeschränkt werden.

Ob sich ein Konflikt für einen Gerichtsprozess oder für eine Mediation eignet, ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.

Worin gibt es Mediation?

Mediation wird im Wirtschafts- und Arbeitsrecht, zum Beispiel bei Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zwischen Unternehmen, bzw. bei der Unternehmensnachfolge angewendet. Auch im Familienrecht spielt Mediation eine wichtige Rolle.

Zertifizierung

Neu ist in dem Gesetz u.a. die Regelung zu der Zertifizierung von Mediatoren - ein wichtiges Kriterium im Interesse der Qualitätssicherung und Markttransparenz. Dazu lautet die o.g. Pressemitteilung: "Die Qualität der Aus- und Fortbildung von Mediatoren wird gesetzlich weiter abgesichert. Die Anforderungen an die Grundkenntnisse und Kernkompetenzen eines "einfachen" Mediators werden präzisiert. Zusätzlich wird die Bezeichnung "zertifizierter Mediator" gesetzlich verankert und das Bundesjustizministerium durch Gesetz ermächtigt, in einer Rechtsverordnung verbindliche Standards für den "zertifizierten Mediator" festzulegen. "

Wer sich für Mediation interessiert, sollte auf die Kompetenzen und Zertifizierung der Mediatoren im eigenen Interesse achten. Bisher gab es keine solchen Regelungen.

Sie finden hier weitere Informationen in dem Gesetzentwurf zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung - Beschlussempfehlung und Bericht (PDF, 312 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Sie haben Interesse an einer Mediation? Für weitere Informationen können Sie sich gerne an die zertifizierte Mediatorin Wienen wenden:

Tel. 030 / 390 398 80

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, zertifizierte Mediatorin (IHK)
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Tel. 030 - 390 398 80
www.kanzlei-wienen.de