Fallbeispiel aus meiner Mediationspraxis: Verlängerung der Immobilienfinanzierung

Mediation und Streitschlichtung
17.09.2011961 Mal gelesen
In diesem konkreten Fall stand die Verlängerung der Immobilienfinanzierung direkt nach dem Auszug des Ehemannes aus der gemeinsamen Immobilie an. Anhand eines verfremdeten Falles aus meiner Mediationspraxis werden die Lösungsalternativen in der Mediation und vor Gericht gegenübergestellt.

Im Juni 2003 kam ein Ehepaar zu mir und beauftragte mich als Mediator mit einer Mediation Ihrer Trennungs- und Scheidungsthemen.

Der Fall:

Die Eheleute waren 13 Jahre verheiratet. Der Ehemann war vor 6 Wochen aus dem gemeinsam erworbenen und in hälftigem Miteigentum stehenden Haus ausgezogen. Die beiden Kinder, zwei Töchter, waren 11 und 9 Jahre alt. Sie wohnten bei der Mutter im gemeinsamen Haus. Die Mutter arbeitete 20 Stunden pro Woche. Der Ehemann war selbstständig und verdiente erheblich mehr als seine Ehefrau. Auslöser für die Trennung war eine Beziehung des Ehemannes zu seiner neuen "Traumfrau". 

Die Zinsbindung des Immobilienkredites im ursprünglichen Finanzierungsvolumen von 630.000 € lief zum 30.07. 2003 aus. Die Bank war zur Verlängerung der Finanzierung nur mit Zustimmung des wirtschaftlich leistungsstärkeren Ehemannes bereit. Dieser war nicht einverstanden und wollte sich vielfältig anders orientieren. Die Ehefrau hatte das Ziel den Kindern das Haus und den Garten zu erhalten. Sie wollte in dem Haus wohnen bleiben.

Die Eheleute waren nicht in der Lage in Ihrer Trennungsbelastung Ihre Themen in einem ruhigen Gespräch zu lösen. Beide hatten gute Argumente. Sie konnten die Sichtweisen des Anderen aber nicht mehr unvoreingenommen betrachten. Sie sahen jedes Argument des anderen nur noch als Ablehnung der eigenen Argumentation und erpressten sich gegenseitig nach dem Schema... wenn Du nicht machst, was ich will, dann .... Stagnation und Esaklation waren die typische Folge.

Die Darstellung der einzelnen Argumentation unterlasse.  Der Ehemann hatte die Sorge, dass die Verlängerung um 10 Jahre den Verkauf des hauses durch die dann vielleicht anfallende Vorfälligkeitsentschädigung der Bank verteuern würde. Er wollte das Haus verwerten. Die Ehefrau wollte die vergleichsweise billige Wohnsituation erhalten und werder verkaufen noch ausziehen. Es bestanden auch noch erhebliche Zugewinnausgleichsansprüche.

Die Bank machte Druck. Die Ehefrau ging zu einem Anwalt. Dort erfuhr sie, dass eine Zustimmung des Ehemannes zur Finanzierungsverlängerung bei Gericht nicht erfolgreich eingeklagt werden könne, und schon gar nicht bis Ende Juli. Ein einstweiliges Verfügungsverfahren sei nicht möglich. Ein normales Klageverfahren dauere vielleicht ein Jahr. Die Aussichten seien ungewiss. Es gäbe in diesem Fall, so der Kollege,  keinen gerichtlich erzwingbaren Anspruch auf Zustimmung zur Finanzierungsverlängerung... bei welcher Laufzeit, bei welcher Bank, zu welchen Zins- und Tilgungssätzen. Die Bank drohte mit höheren Zinsen. Der erfahrene Banker riet zur Mediation.

Kurze Darstellung der Mediation und Ihrer Ergebnisse:

Nach Erläuterung der Mediation und deren Regelung beauftragten die Parteien mich als Mediator mit der Lösung der trennungstypischen Themen und insbesondere der Finanzierung. 

In der Mediation gelang es den Parteien Ihre unterschiedlichen Sichtweisen zu allen Themen mit der Unterstützung des Mediators darzustellen und auch in ihrer Unterschiedlichkeit zu sehen und sogar zu verstehen. Sie wollten beide, dass es den Kindern gut gehe. Nach dieser ersten emotionalen Übereinstimmung konnten sich die Parteien sogar mit meiner Hilfe über die Trennung emotional austauschen. Sie fingen an die Ursachen, Beweggründe und die heutige Situation des jeweiligen Partners zu erkennen. Sie fingen an die Lösung ihrer Beziehungsprobleme als gemeinsame Aufgabe zu verstehen. 

Ihre Lösungssuche der Medianten führte dann schließlich zur Vereinbarung einer umgangsfreundlichen Wohnungsuche des Mannes in der Nähe des Hauses. Die Kinder sollten die Wohnung mit dem Fahrrad gut erreichen können. Die Ehefrau konnte zeitlich abgestimmt ihre Berufstätigkeit ausweiten. Dies erleichterte die Unterhaltsregelung und die Finanzierung des zusätzlichen Wohnbedarfes. Die Finanzierung wurde für einen Teilausgleich des Zugewinnes ausgeweitet und auf fünf Jahre beschränkt. Danach wurde ein Verkauf des Hauses in Aussicht genommen. Soweit skizziere ich hier die von den Parteien gewünschte Regelung. Nach Abschluß einer notariellen Vereinbarung kam es ein Jahr später zu einer reinen Scheidung.   

Die Mediation konnte in 5 Sitzungen abgeschlossen werden. 

 

Die Falldarstellung dieser realen Situation ist soweit verändert, dass jegliche Schweigepflichten sicher gewahrt bleiben. Der Fall wurde ausgewählt, um zu dokumentieren, dass es Bereiche gibt, die sich bei eskalierten Streitigkeiten nur in der Mediation lösen lassen. Die Alternative des oft langwierigen Weges zu Gericht steht nicht immer zur Verfügung.

 

Für Fragen zur Mediation und anderen aussergerichtlichen Konfliktlösungsmethoden wie 'collaborative practice' stehe ich am Telefon 089/182087 zur Verfügung. Oder Sie besuchen den Infoabend von mediatorenaktiv, der jeweils am 1. Mittwoch eines Monats um 18 Uhr 30 in meiner Kanzlei in der Brienner Strasse 44 in München stattfindet.

 

Erich Kager

Rechtsanwalt und Mediator

www.ra-kager.de

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