Mediationsgesetz beschlossen

Mediation und Streitschlichtung
20.01.20111438 Mal gelesen

Die Bundesregierung verabschiedete in der vergangenen Woche ein Gesetz zur Regelung der Mediation in Deutschland, um den Vorgaben der EU Folge zu leisten. Das Gesetz ist grundsätzlich zu begrüßen, geht jedoch in einigen Punkten, insbesondere bei den Möglichkeiten einer Verfahrenskostenhilfe für finanziell mittellose Parteien, nicht weit genug.

Der Inhalt des Gesetzes in der Zusammenfassung:

Zunächst wird die Mediation in sämtlichen Gerichtswegen sowie vor- und außergerichtlich erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, was dringend erwartet wurde und zu größerer Rechtssicherheit führen wird. Es wird unterschieden zwischen der außergerichtlichen Mediation, die unabhängig von einem Gerichtsverfahren erfolgt, der gerichtsnahen Mediation, die im Verlaufe eines gerichtlichen Verfahrens außerhalb des Gerichts stattfinden, und der gerichtsinternen Mediation, bei der ein Richter das Verfahren durchführt. Die Mediation wird definiert, die Grundregeln des Verfahrens Freiwilligkeit, Eigenständigkeit, Vertraulichkeit und Neutralität des Mediators, werden aufgeführt. Das Ergebnis der Mediation kann für vollstreckbar erklärt werden.

Die Prozessordnungen wurden angepasst, so dass es nun in sämtlichen Rechtswegen möglich ist, den Konfliktparteien eine Mediation vorzuschlagen. Sie erhalten damit die Chance, ihre Auseinandersetzung langfristig befriedigend zu lösen, geschäftliche oder familiäre Beziehungen aufrecht zu erhalten, Probleme, die dem Streit zugrunde liegen oder die daneben bestehen, mit zu besprechen und zu lösen, und auf gleicher Augenhöhe - ohne einen "Verlierer" - aus dem Verfahren hinaus zu gehen. Die Gerichte werden entlastet, so dass auch die übrigen Verfahren, die weiterhin gerichtlich behandelt werden, zügiger zu einem Ende kommen können.

Für Anwaltsmediatoren gibt es bereits seit langem Ausbildungs-Voraussetzungen zur Führung der weiteren Berufsbezeichnung "Mediator" -  diese griff der Gesetzgeber nicht auf, sondern überlässt es den Mediatoren und ihren Verbänden, sich in eigener Verantwortung um Aus- und Fortbildungen zu kümmern, gibt also keine Mindestvoraussetzungen vor.

Erfreulich ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen finanziell mittellosen Parteien Verfahrenskostenhilfe für eine Mediation gewährt werden kann, sofern das zuständige Gericht unter finanzieller Förderung von Bund und Land ein Forschungsvorhaben zur Mediation durchführt. Es bleibt zu hoffe, dass von dieser Möglichkeit in großem Umfang Gebrauch gemacht wird.

Statistiken:

An zahlreichen Gerichten bundesweit wurden in den letzten Jahren Modellversuche zu gerichtsinternen Mediationen durchgeführt: Von fast 5000 durchgeführten Mediationsverfahren kamen rund 73 % zu einem erfolgreichen Ergebnis.

In Köln läuft seit Januar 2008 ein Projekt der gerichtsnahen Mediation, mittlerweile als der "Kölner Weg" bundesweit bekannt, das den Parteien eines gerichtlichen Verfahrens die Möglichkeit gibt, unter Aussetzung des Verfahrens mit lediglich geringen Kosten (in den ersten zwei Jahren des Projekts war das Verfahren für die Parteien vollständig kostenfrei)  eine Mediation durch zwei neutrale Rechtsanwälte durchführen zu lassen. Die Erfolgsquote ist mit über 70 % hoch. Die Gerichte in Köln und Umgebung nahmen die Möglichkeit, die Parteien auf einen Mediationsversuch hinzuweisen, bisher leider nur zögerlich wahr. Es ist zu hoffen, dass sich dies nun durch das Mediationsgesetz ändern wird.

Eine Studie im Auftrag der EU bezüglich Mediationsverfahren von Unternehmen kam zu dem Ergebnis, dass die Verfahrensdauer bei Durchführung einer Mediation im Schnitt ein Jahr kürzer ist als bei Durchführung eines Gerichtsverfahrens ohne Mediation, die Verfahrenskosten sind durchschnittlich um mehr als 13.000,00 € geringer. Bei einer Befragung von fast 900 Klein- und mittelständischen Betrieben, die bereits eine Mediation zur Befriedung eines Konflikts durchgeführt hatten, würden 82 % diese Form der Streitbeilegung empfehlen.

Ausblick: Die Bedeutung der Mediation als - nicht nur - kosten- und zeitsparende Alternative zu gerichtlichen Auseinandersetzungen ist durch das Gesetz erheblich gestärkt worden. Der Gesetzgeber ist der internationalen Entwicklung - wenn auch verspätet im Vergleich zu den USA und zahlreichen europäischen Ländern - gefolgt und hat den Fokus auf die Eigenverantwortung der Konfliktparteien gelegt. Dies wird langfristig zu einem Umbruch im deutschen Rechtssystem führen.