Zu der hier vorliegenden Abmahnung:
Samsung lässt bereits seit einiger Zeit markenrechtlich abmahnen. Ich habe daher bereits in der Vergangenheit Betroffene zu entsprechenden Abmahnungen beraten. Die mir vorliegende Abmahnung bezieht sich auf das Angebot von Nachahmungsprodukten / Produktfälschungen von Akkus der Marke "Samsung".
Zu den Forderungen in der Abmahnung:
Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Rechnungslegung, Rückruf, Zustimmung zur Vernichtung und Kostenerstattung geltend gemacht.
Die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro vor. Des Weiteren sieht die Erklärung Verpflichtungen zur Auskunfterteilung und Rechnungslegung, zum Rückruf widerrechtlich gekennzeichneter Waren aus den Vertriebswegen, ein Anerkenntnis der Schadensersatzpflicht und eine Verpflichtung zur Erstattung von Abmahnkosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 250.000,00 Euro vor.
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.
Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir sodann auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?
Wenn Sie auch eine Abmahnung der Samsung Electronics GmbH über die Kanzlei Keil & Schaafhausen erhalten haben, berate ich gern auch Sie.
Rufen Sie mich einfach an: 0381 - 260 567 30.
Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.
Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Gerne können Sie sich im Übrigen über facebook mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.