Abmahnung: Linderhaus Stabreit Legal |Markenzeichen Edelstahl Rostfrei

Markenrecht
05.09.20248 Mal gelesen
Die Kanzlei Linderhaus Stabreit Legal mahnt im Auftrag des Vereins Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. einen Unternehmer ab.

Die Kanzlei Linderhaus Stabreit Legal aus Berlin und Düsseldorf mahnt im Auftrag des Vereins Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. aus Düsseldorf einen Unternehmer wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung ab.

 

Inhalt der Abmahnung:

Zunächst wird in der Abmahnung ausgeführt, dass der Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. Inhaber der europäischen sowie deutschenBildmarke „Edelstahl rostfrei“ sei (UM 467 42 31 und DE 30 2017 014 667) sei. Die Marke werde seit Jahren von dem Verein sowie dessen 1.100 Mitgliedern genutzt. Ausschließlich die Mitglieder seien nutzungsberechtigt.

Dem abgemahnten Unternehmer wird vorgeworfen die Marke "Edelstahl rostfrei" genutzt zu haben, ohne Mitglied des Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. zu sein. Folglich sei der Empfänger der Abmahnung zur Verwendung der Marke "Edelstahl rostfrei" nicht berechtigt.

Der Konkrete Vorwurf ist, dass er Artikel über seinen Onlineshop zum Kauf angeboten habe und diese mit der Marke „Edelstahl Rostfrei“ beworben haben soll. Die unberechtigte Nutzung stelle einen Verstoß gegen Art. 9 para. I lit. A UMV dar. Es liege somit eine Markenrechtsverletzung vor.

 

Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden die entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.171,50 Euro nach einem Gegenstandswert von 100.000,00 Euro geltend gemacht. Zudem soll der Abgemahnte Auskunft über  Dauer und Ursprung der Markennutzung, Kontaktdaten von Lieferfirmen und gewerblichen Kunden sowie  Lieferketten und Preise erteilen.

 

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.