LG Ravensburg: Positives Urteil zur Rückabwicklung eines Autokredits ohne Wertersatz für gefahrene Kilometer

Kreditrecht
27.08.2018165 Mal gelesen
Das Landgericht Ravensburg hat durch Urteil vom 07. August 2018 – 12 O 249/17 – entschieden, dass ein Verbraucher nach wirksamen Widerruf eines Autokredits sämtliche gezahlten Raten von der VW Bank GmbH zurückerhält.

Das Landgericht Ravensburg hat durch Urteil vom 07. August 2018 - 12 O 249/17 - entschieden, dass ein Verbraucher nach wirksamen Widerruf eines Autokredits sämtliche gezahlten Raten von der VW Bank GmbH zurückerhält. Außerdem muss er keinen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer leisten.

Der Kläger kaufte im Juni 2015 einen gebrauchten Skoda Roomster 1.2 TSI für 10.960 Euro, den er bei der Volkswagen Bank finanziert hat und mit dem er zwischenzeitlich rund 70.000 Kilometer gefahren ist. Im Mai 2017 hatte der Skoda-Besitzer den Darlehensvertrag widerrufen. Dabei berief er sich darauf, von der VW Bank bei Vertragsschluss fehlerhaft informiert worden zu sein. Er verlangte von der Bank die Rückzahlung der erbrachten Raten ohne Abzug für die gefahrenen Kilometer. Das Landgericht Ravensburg gab dem Kläger nunmehr in vollem Umfang Recht.

"Es handelt sich vorliegend nach dem Versäumnisurteil des Landgerichts Hamburg vom 29. Juni - 330 O 145/18 - um das zweite Urteil eines deutschen Landgerichts, das keinen Abzug für gefahrene Kilometer als Wertersatz vornimmt", kommentiert der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte die Entscheidung. "Nach unserer Auffassung ist ein Wertersatz bei allen Verträgen, die nach dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, nicht in Abzug zu bringen. HAHN Rechtsanwälte hat im Rahmen der Prüfung von etwa 1.200 neueren Autokreditverträgen bei mehr als 90 Prozent der Fälle Fehler in den Vertragsunterlagen festgestellt und bereits mehr als 70 Klagen eingereicht.

Interessant sind auch die Rechtsfolgen des Widerrufs. Denn wegen der Fehler in den Vertragsunterlagen muss sich der Verbraucher bei den neueren Verträgen keine Abzüge für die Nutzung des Fahrzeugs bzw. die gefahrenen Kilometer entgegenhalten lassen. "Man kann insofern von einer Sanktionierung der unsorgfältigen Bank sprechen", so Hahn. "Der Kunde ist sein Fahrzeug quasi kostenfrei und ohne Wertverlust gefahren", erläutert Hahn. Dies gelte auch für die Finanzierung von Benzinern, verrät Hahn abschließend.