Bundeskabinett beschließt Regierungsentwurf zur Abschaffung des sogenannten „ewigen Widerrufsrechts“ bei Verbraucherdarlehensverträgen

Bundeskabinett beschließt Regierungsentwurf zur Abschaffung des sogenannten „ewigen Widerrufsrechts“ bei Verbraucherdarlehensverträgen
08.02.2016147 Mal gelesen
Etliche Kreditinstitute verwendeten jahrelang fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Deshalb noch heute Darlehensvertrag mit Hilfe der Kanzlei Werdermann | von Rüden widerrufen und viel Geld sparen.

Bundeskabinett beschließt Regierungsentwurf zur Abschaffung des sogenannten "ewigen Widerrufsrechts" bei Verbraucherdarlehensverträgen

Das Bundeskabinett hat am 27.1.2016 beschlossen, das sogenannte "ewige Widerrufsrecht" bei Verbraucherdarlehensverträgen abzuschaffen. Ein solches besteht nach noch geltendem Recht in Fällen, in denen ein Kreditinstitut seine Kunden fehlerhaft über sein Widerrufsrecht informiert. Denn dann beginnt aktuell überhaupt keine Widerrufsfrist zu laufen. Mit der neuen Regelung soll dann eine absolute Widerrufsfrist für Fälle fehlerhafter Belehrungen eingeführt werden. In Altfällen soll ein Widerruf nur noch bis zum 21.6.2016 möglich sein. Zwar muss der Gesetzesentwurf noch Bundestag und Bundesrat passieren, die Regelung wird aber ziemlich sicher beide Hürden nehmen. Dementsprechend müssen Verbraucher jetzt schnell handeln, wenn sie möglicherweise noch widerrufen wollen. Im Folgenden werden die Vorteile des Widerrufs dargestellt und es wird detaillierter auf etwaige Fehler und deren Zurechenbarkeit eingegangen.

 

Immense wirtschaftliche Vorteile durch Widerruf teurer Altkredite möglich

Der Widerruf eines - aufgrund beim Vertragsschluss üblicher hoher Zinssätze - teuren Altkredits kann einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil bringen. Als Folge des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen wechselseitig zurückzugewähren, wodurch der Weg frei wird für einen günstigen neuen Kredit. Eine Vorfälligkeitsentschädigung, die in den meisten Darlehensverträgen für Fälle der Kündigung vereinbart wird, ist im Falle des Widerrufs gerade nicht zu entrichten. Durch die niedrigeren Zinsen können vier- bis fünfstellige Summen eingespart werden.

 

Abweichung von gesetzlichem Muster als unabdingbare Voraussetzung für Fehlerzurechnung

Unabdingbare Voraussetzung für eine Zurechnung von Fehlern der Widerrufsbelehrungen an das Kreditinstitut ist, dass dieses in seinen Widerrufsbelehrungen von der jeweils gültigen gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung abgewichen ist. Sollte das nicht der Fall sein, genießt das Kreditinstitut einen sogenannten "Vertrauensschutz" in die Fehlerfreiheit der vom Gesetzgeber erstellten Musterbelehrung. Die Abweichungen dürfen dabei nicht völlig unbeachtlich sein. In der Regel wird eine gewisse inhaltliche Abweichung gefordert. Oftmals liegen Abweichungen durch Ergänzungen von Wortgruppen oder das Kreditinstitut hat Überschriften entfernt oder ergänzt.

 

Fehlerhafte Information über Widerrufsfristen einer der häufigsten Fehler in Widerrufsbelehrungen der Banken

Einer der häufigsten Fehler in den Widerrufsbelehrungen der Banken und anderen Kreditinstitute ist, dass nicht ordnungsgemäß und einwandfrei über die Widerrufsfrist informiert wird. So enthalten viele dieser Widerrufsbelehrungen Formulierungen wie "die Frist beginnt frühestens" oder "die Frist beginnt einen Tag nachdem ... jedoch nicht bevor". Der Verbraucher kann in diesen Fällen nicht genau bestimmen, wann die Frist tatsächlich beginnt, weil er nicht alle Umstände kennt, von denen der Fristbeginn tatsächlich abhängen soll. Insoweit wird er daher nur unzureichend über sein Widerrufsrecht informiert.

 

Neben Fehlern im Hinblick auf den Fristbeginn auch oftmals Mängel in der äußeren Form der Widerrufsbelehrungen

Neben diesen Fehlern im Hinblick auf den Fristbeginn bestehen auch oftmals Mängel im Hinblick auf die äußere Form der Widerrufsbelehrungen. So wird die Widerrufsbelehrung ganz oft nicht besonders hervorgehoben (etwa durch einen Rahmen, Fettdruck, andere Schriftgröße o.ä.), regelmäßig werden im Muster vorgesehene Zwischenüberschriften nicht verwendet. Die Voraussetzung, dass die Widerrufsbelehrung besonders hervorzuheben ist und auf das Widerrufsrecht und seine Folgen explizit hinzuweisen ist, wird in diesen Fällen nicht erfüllt.

 

Diese Fehler sind bspw. zu finden in Widerrufsbelehrungen folgender Kreditinstitute:

 
  • Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden 2006
  • Allianz Lebensversicherung 2007
  • AXA Lebensversicherung 2009
  • Berliner Sparkasse 2008
  • BHW Bausparkasse 2007
  • Commerzbank 2002
  • Deutsche Apotheker- und Ärztebank 2007
  • DKB 2005
  • DSL Bank 2004 bis 2006
  • ING DiBa 2004
 

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