Immobilienkredit: Widerrufs-Joker - zinsgünstige Anschlussfinanzierungen? Praktische Tipps

Immobilienkredit: Widerrufs-Joker - zinsgünstige Anschlussfinanzierungen? Praktische Tipps
14.10.2014504 Mal gelesen
40.000 Euro sparen - wie im ARD-plusminus-Beitrag vom 08.10.2014. Der Widerrufs-Joker ermöglicht das: 1. Fallgruppe: Haus wird/ist verkauft. 2. Fallgruppe: vorzeitige Ablösung aus freien Geldern. 3. Fallgruppe: günstigere Zinsen sollen genutzt werden. 4. Fallgruppe: Forward-Darlehen. 80% Chance.

40.000 Euro sparen und monatliche Rate um 300 Euro senken - so wie im ARD-plusminus-Beitrag vom 08.10.2014 - das wollen viele Häuslebauer und Immobilieneigentümer.

Es gibt 4 typische Fallgruppen beim Widerrufs-Joker - daraus ergeben sich unterschiedliche praktische Anforderungen und Tipps:

1. Fallgruppe: Haus wird/ist verkauft

Es erfolgt ein Hausverkauf z.B. wegen
- Umzuges,
- Trennung/Scheidung oder
- finanzieller Notlage.
Das bedeutet meist: Das Geld ist eh knapp, man hat genügend andere Probleme in der Situation und ist enttäuscht von der Bank, wenn diese als horrende empfundene Vorfälligkeitsentschädigungen verlangt.

10% der Restschuld sind hierbei keine Seltenheit. Beträge von 10.000 Euro bis 30.000 Euro sind bei Einfamilienhäusern keine Seltenheit. Es kann auch um deutlich höhere Beträge gehen.

Tipps:

Der Kreditwiederruf ermöglicht, die Vorfälligkeitsentschädigung im Ergebnis zu sparen.

Entscheidende Frage ist, wann der Widerruf erklärt wird:
- vor,
- während, oder 
- nach 
der Abwicklung des Kaufvertrages.

Dieses sollte im Einzelfall mit einem spezialisierten Anwalt besprochen werden. 

Da es ggf. auch darauf ankommt, was der Notar 'mitmacht', sollten Verkäufer darauf achten, dass auch sie im Hinblick auf den Notar Vertrauen haben - oft wählt ja der Käufer den Notar.

2. Fallgruppe: vorzeitige Ablösung aus freien Geldern

Z.B. wegen Erbschaft, Erhalt einer Abfindung oder freiwerdenden Kapitalanlagen, steht genügend Geld zur Verfügung, um die Restschuld durch eine Sondertilgung ganz oder teilweise abzulösen. Oft lehnt die Bank eine Sondertilgung ab oder will die Sondertilgung nur gegen eine erhebliche Vorfälligkeitsentschädigung akzeptieren.

Tipps:

Schauen Sie zunächst, dass Sie alle vertraglichen Sondertilgungsmöglichkeiten ausschöpfen.

Vergessen Sie nicht, dass einige Verträge eine Möglichkeit vorsehen, den Tilgungssatz zu erhöhen. Haben Sie alle möglichen Tilgungssatzänderungen genutzt?

Zusätzlich kann der Widerrufs-Joker helfen.

Auch hier stellt sich die Frage, ob ggf. eine von der Bank verlangte Vorfälligkeitsentschädigung zunächst - unter Vorbehalt - gezahlt und später zurück verlangt wird.

Individuelle Beratung im Einzelfall ist wichtig, insbesondere wenn die Bank eine Unterschrift unter eine Aufhebungsvereinbarung oder Ähnliches verlangt - hier kann ggf. durch unbedachtes Unterschreiben ein Rechtsverlust eintreten, der ggf. die spätere Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung teilweise oder auch komplett ausschließt.

3. Fallgruppe: günstigere Zinsen sollen genutzt werden

Viele Kredite sind zu Zinssätzen über 4%, und viele auch zu über 5% oder noch mehr, abgeschlossen worden. Heute sind Zinssätze z.T. unter 2% verfügbar.

Der Widerrufs-Joker hilft hier, aus einem bestehenden teuren Kreditvertrag heraus zu kommen und zu aktuellen günstigen Konditionen zu kommen. Entweder erfolgt diese Umfinanzierung bei derselben Bank. Oder es wird zu einem anderen Finanzierer gewechselt, weil entweder die alte Bank den Kunden nach Erklärung des Kreditwiderrufs nicht mehr will oder weil sie keine attraktiven neuen Konditionen anbietet.

Tipps:

Es ist immer zu empfehlen, sich vor Erklärung des Kreditwiderrufs Angebote für Anschlussfinanzierungen/Finanzierungszusagen einzuholen.

Zeitweise kursierten in den Medien Meldungen, dass Banken angeblich Anschlussfinanzierungen verweigern, wenn der Verbraucher anderweitig den Widerrufs-Joker genutzt hat oder nutzen will.

Finanztest gibt nun am 14.10.2014 Entwarnung: finanztest.de/kreditwiderruf. Zwar kommt es vereinzelt zu Ablehnungen, aber im Ergebnis ist es offenkundig unproblematisch möglich, Anschlussfinanzierungen angeboten zu bekommen, so das aktuelle Ergebnis von Finanztest.

4. Fallgruppe: Forward-Darlehen

Ein Forward-Darlehen schreibt heute einen Zins für die Zukunft fest. (Forward: Englisch für "vorwärts" oder "zukünftig"). Sinn ist es aus Verbrauchersicht, sich vor steigenden Zinsen zu schützen. Nun sind die Zinsen aber gefallen.

Viele fragen sich daher, wie sie aus einem Forward-Darlehen heraus kommen, ohne die horrenden Nichtabnahme-Entschädigungen zahlen zu müssen, die oft 20.000 Euro bis 50.000 Euro (oder mehr) betragen (und damit meist noch höher sind als die üblichen Vorfälligkeitsentschädigungen bei laufenden Krediten).

Gründe können sein, dass der Finanzierungszweck entfallen ist, z.B. weil wegen Umzugs das geplante Bauvorhaben nicht durchgeführt werden kann. Oder wiederum der Ausstieg aus einem teuren Kredit zwecks Wechsel zu besseren Konditionen.

Tipps:

Solange ein Forward-Darlehen nicht ausgezahlt ist, ist die Rechtslage besonders günstig.

Auch später noch ist der Widerruf möglich. Es gibt hier eine Vielzahl möglicher Fallkonstellationen, die unter anderem davon abhängen, wie dringend Sie die Lastenfreiheit im Grundbuch benötigen. Individuelle Beratung ist wichtig.

Fazit:

Bei 80% der Kreditverträge seit 2002 ist der Kredit-Ausstieg mittels des Widerrufs-Jokers möglich.

Auch bei den ab Mitte 2010 geschlossenen Verträgen ist oft noch heute der Kreditwiderruf möglich - dies gilt insbesondere bei Forward-Darlehen und bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen (d.h. wo z.b. alles per Post, Fax oder Email erfolgt ist).

Frühzeitige individuelle Beratung ist wichtig. Es geht um viel Geld. Die Rechtslage ist kompliziert. Es gibt einige 'Fallen', in die man tappen kann, wenn man am falschen Ende sparen will oder zu lange wartet, bis kompetente Beratung in Anspruch genommen wird.

Mit einem erfahrenen spezialisierten Anwalt an der Seite ist viel zu erreichen.

Weitere Informationen

Z.B. auf der Website: http://www.Widerrufs-Joker.de oder in dem unten verlinkten YouTube-Video sowie dem dortigen Begleittext sind weitere Informationen.

Allgemeine Hinweise

Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr. Allgemeine Ausführungen können niemals eine Beratung im Einzelfall ersetzen. Soweit hier auf anderweitige Berichterstattung hingewiesen wird, erfolgt dies ohne sich die dortigen Inhalte oder Aussagen zu eigen zu machen.

Die Sozietät Wedekind ist überörtlich tätig und wird bei den Erfolgen des Widerrufs-Jokers auf test.de und auf finanztip.de genannt - mit 4 außergerichtlichen Erfolgen (darunter gegen eine Volksbank) bei test.de und mit einem außergerichtlichen Erfolg bei finanztip.de.