Widerruf von Verbraucherdarlehen und das Verhalten der Banken

Kredit und Bankgeschäfte
14.04.2014415 Mal gelesen
Widerruf von Verbraucherdarlehen. Bestehende Unsicherheiten und die Taktiken und Methoden der Banken nach einem Widerruf.

Die fehlerhaften Widerrufsbelehrungen bei Verbraucherdarlehen und das nach wie vor sehr günstige Zinsniveau ermöglichen es Darlehensnehmern sich von Darlehen mit hohen Zinssätzen zu lösen und gleichzeitig sofern erwünscht bzw. notwendig eine Umfinanzierung mit günstigen Zinsen in die Wege zu leiten.

Voraussetzung dafür ist, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt und auch noch nach Jahren widerrufen werden kann, da ein solches Widerrufsrecht grundsätzlich unbefristet besteht.

Die Widerrufsfolgen können grundsätzlich in wenigen Stichworten genannt werden:

-Wegfall des Vertrages in der Zukunft

-kein Anfallen einer Vorfälligkeitsentschädigung

-Verzinsung der geleisteten Tilgungsleitstungen zugunsten des Darlehensnehmers

-evtl. nur eine Verzinsung der Darlehenssume in Höhe eines marktüblchen Zinssatzes anstatt des Vertragszinssatzes

-Freigabe der Sicherheiten wie z.B. Grundschulen Zug um Zug gegen Bezahlung der tatsächlichen Restschuld.

Die Erfahrung zeigt, dass der Darlehensnehmer in aller Regel allein ohne Rechtsbeistand nicht das dargelegte Ziel erreicht, da die Banken den Widerruf bzw. das Begehren nach Rückabwicklung mit meist vorformulierten Standardpassagen ablehnen.

Der Rechtsanwalt erreicht in vielen Fällen, das was erreicht werden soll. Aber neuerdings ist festzustellen, dass die Gangart verschiedener Banken auch gegenüber Rechtsanwälten in diesem Bereich "härter" wird. Dies wird durch verschiedene Umstände offensichtlich. Teilweise wird ein Teil der Widerrufsfolgen zugebilligt und ein anderer Teil nicht, dies ohne weitere Erklärung oder Erläuterung. Andere Banken fordern von dem was ein bankrechtlicher Anspruch ohne wirksamen Widerruf sein könnte einen Teil, um die Sache vergleichsweise regeln zu wollen. Ohne dass verhandelt wurde wird da z.B. 50% der Vorfälligkeitsentschädigung gefordert bzw. auf der anderen Seite 50% erlassen und nach dem die Bank erneut angeschrieben wurde wird der Anteil der angeblichen Forderung auf 30% reduziert. Weitere Teile von Ansprüchen des Darlehensnehmers bleiben in solchen Schreiben einfach unerwähnt. Das Ziel einzelner Banken ist, die Widerrufsfolgen, die gegen die wirtschaftlichen Interessen der Banken laufen, zu minimieren.

Dies sollte aber nicht dazu führen, dass der Darlehensnehmer entmutigt wird. In der Mehrheit der Fälle läuft dies nicht so und der Aufwand lohnt sich in den meisten Fällen und dies nicht unerheblich.

Als ersten Schritt sollte der Darlehensnehmer die Widerrufsbelerhrung auf Fehlerhaftigkeit prüfen lassen. Dies kann gegen eine geringe Pauschalgebühr erfolgen. Alles weitere ergibt sich nach einer solchen Prüfung der Belehrung.

Rechtsanwalt Peter Ganz-Kolb

Rechtsanwalt Ganz-Kolb ist Inhaber der Kanzlei Ganz-Kolb

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Schwerpunktmäßig ist RA Ganz-Kolb auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts, des Bankrechts und des Anlegerschutzes tätig. Durch fachspezifische Tätigkeiten bei Banken etc. (z. B. 7-jährige Tätigkeit bei einem großen Discount-Broker/Wertpapierbank) sind auch umfangreiche und praktische Produktkenntnisse, Kenntnisse der Vertriebsabläufe etc. vorhanden. Dies beginnt bei einer atypisch stillen Beteiligung und endet bei den Zertifikaten.