Wann erhält der Makler seinen Lohn?

Kredit und Bankgeschäfte
08.11.20061562 Mal gelesen

In vielen Bereichen, wie z.B. bei Immobilien und Finanzierungen bedient man sich gerne der Hilfe eines Maklers. Der erhält bei seinen Vermittlungsleistungen eine Provision dafür, dass ein Vertrag mit der Gegenseite zustande kommt. Auch wenn zuvor kein Maklerlohn vereinbart wurde, hat der Makler einen Anspruch auf eine Provision, wenn den Umständen nach nicht erwartet werden konnte, dass der Makler seinen Dienst auch ohne Vergütung erbringt.

 

Anderes gilt für den Bereich der Ehevermittlungen. Hier hat der Vermittler trotz vorheriger Vereinbarung keinen klagbaren Anspruch auf seine Provision. Eine bereits gezahlte Courtage kann aber auch nicht wieder zurück gefordert werden.

 

Aufwendungen, die bei der Vermittlung angefallen sind, kann der Makler allerdings stets ersetzt verlangen, wenn es zuvor vereinbart wurde. Das gilt unabhängig davon, ob ein Vertrag mit Hilfe des Vermittlers geschlossen werden konnte oder nicht.

 

Die Provision ist an den Makler aber auch dann zu zahlen, wenn der geschlossene Vertrag von der Gegenseite nicht erfüllt wird. Wird z. B. die Immobilie nicht rechtzeitig fertig gestellt oder das Darlehen von der Bank nicht ausgezahlt, trägt der Makler hierfür nicht das Risiko. Der Makler ist ausschließlich dafür verantwortlich, dass ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde. Scheitert anschließend die Durchführung des Vertrages aus rein tatsächlichen Gründen, erhält er trotzdem seine Provision. Dem Auftraggeber bleibt dann nur die Courtage als Schadensersatz gegenüber der Gegenseite geltend zu machen.