LKW Kartell: Anspruch der Käufer und Leasingnehmer auf Schadensersatz

Kauf und Leasing
09.08.2016241 Mal gelesen
MAN, Mercedes, Renault/Volvo, DAF und Iveco bildeten zwischen 1997 und Anfang 2011 ein Kartell, das zu überhöhten Preise für LKW-Käufer und Leasingnehmern führte. Die Geschädigten können deswegen nun Schadensersatz verlangen.

Die EU-Kommission hatte im Juli 2016 offiziell festgestellt, dass die fünf Hersteller über ein Jahrzehnt u.a. die Preise abgesprochen haben. Vier Hersteller mussten daher eine Geldbuße in Milliardenhöhe bezahlen. Da jedoch alle fünf Hersteller am Kartell beteiligt waren, können Schadensersatzforderungen wegen des Kartellverstoßes geltend gemacht werden. Auch von MAN kann Schadensersatz gefordert werden, obwohl dem Unternehmen wegen einer "Kronzeugenregelung" keine Geldbuße auferlegt wurde.

Welche LKW sind betroffen?
Bei den Mercedes, Iveco, MAN, DAF und Volvo/Renault sind

  • mittelschwere LKW (ab 6 bis 16 Tonnen) und
  • schwere LKW (mehr als 16 t) betroffen,

 die zwischen 1997 und Anfang 2011 gekauft bzw. geleast wurden.

Was können Geschädigte jetzt tun, um Schadensersatz zu bekommen?
Zunächst müssen die Geschädigten sich aktiv um ihre Ansprüche kümmern. Die Hersteller müssen die Schäden nicht von sich aus regulieren. Stattdessen müssen die Geschädigten ihre Rechte geltend machen.

Hierbei hilft das Kartellverfahren der EU-Kommission weiter, weil verbindlich feststeht, dass es ein schädliches Kartell gab. Der Kunde muss also nicht mehr beweisen, dass die Hersteller ein Kartell gebildet haben. Ein solcher Nachweis wäre auch nur sehr schwer möglich gewesen.

Doch trotz der vielen Erleichterungen müssen sich die Geschädigten mit einer "Hürde" auf dem Weg zum Schadensersatz auseinandersetzen. Denn sie müssen ihren Schaden möglichst genau beziffern. Hierfür sind Gutachten über die Schadenshöhe notwendig. Bei der Finanzierung eines solchen Gutachtens kann die Bündelung von Interessen weiterhelfen. So können zum Beispiel die Kosten für ein Gutachten auf viele Schultern verteilt werden. Denn anders als zum Beispiel Unfallgutachten muss nicht jeder einzelne LKW-Kauf individuell begutachtet werden. Vielmehr reicht es aus, wenn z. B. ein Gutachten aussagt, um wieviel Prozent der Kaufpreis bei 6-Tonnern eines Herstellers überhöht war.

Bei einer kostenlosen Erstberatung können Sie sich über Ihre Rechte informieren. Nähere Informationen finden Sie auf von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer herausgegebenen Internetseite https://www.schadensersatz-kartellverstoss.de 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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