VW Skandal: BGH kippte wichtiges Fristenhindernis bei Gebrauchtwagenkauf

VW Skandal: BGH kippte wichtiges Fristenhindernis bei Gebrauchtwagenkauf
17.11.2015213 Mal gelesen
Inmitten des VW Skandals greifen viele Autokäufer auf ihre Mängelrechte zurück. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs hilft Gebrauchtwagenkäufern über eine große Hürde bei den Ausschlussfristen hinweg.

Seit mehr als zwei Monaten beschäftigt der Abgasskandal die Besitzer von rund drei Dutzend Seat-, Skoda-, Audi- und VW-Modellen. Unter den betroffenen Autobesitzern befinden sich auch zahlreiche Jahreswagen- und Gebrauchtwagenkäufer. Wenn diese sich an die Verkäufer und Händler wenden, um Schadensersatz, den Rücktritt vom Autokauf oder eine Minderung einfordern, dann können sie auf ein unvermutetes Hindernis stoßen: das "Kleingedruckten" von oft eingesetzten Musterverträgen. Dort befindet sich eine Klausel, die Rechte wegen Automängel auf ein Jahr nach dem Kauf einschränkt - zumindest auf den ersten Blick.

 

BGH-Urteil: Einschränkende Klausel in oft verwendetem Mustervertrag ist unwirksam

Aber diese Beschränkung entfaltet in vielen Fällen keine Wirkung. Der Bundesgerichtshof entschied dass die Klausel, die sich in der Vertragsvorlage des ZDK (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V), Stand 03/2008 befindet, unwirksam ist. In der Praxis dies weitreichende Folgen. Die Gebrauchtwagenkäufer können nicht nur ein Jahr lang vom Händler ihre Rechte wie Rücktritt, Schadensersatz, etc. einfordern. Die beschränkende Klausel kann ihnen nicht mehr entgegengehalten werden (nähere Informationen zu dem Urteil des Bundesgerichtshofs befinden in der News vom 16.10.2015 auf der Internetseite www.vw-schaden.de) Inmitten des Abgasskandals hat diese höchstrichterliche Entscheidung besonderes Gewicht, da sie zahlreichen Käufern von gebrauchten Autos mehr Zeit verschafft.

 

Wenn Gebrauchtwagenkäufer sicher wissen wollen, ob sie von diesem höchstrichterlichen Urteil profitieren können, dann sollten sich sie an einen Anwalt wenden und ihren Vertrag prüfen lassen. Hierbei sollten sich die Käufer der Gebrauchtwagen allerdings nicht allzu viel Zeit lassen. Denn auch eine auf zwei Jahre verlängerte Gewährleistung kann ablaufen, während die Autobesitzer auf die Rückrufaktion warten. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet wegen des Abgasskandals auch eine Interessengemeinschaft.

 

Weitere Informationen rund die Rechte von Autobesitzern in der Abgasaffäre befinden sich auf der Internetseite www.vw-schaden.de

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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