Audi TT und VW Skandal: Auf welche Käuferrechte können Autobesitzern zurückgreifen?

Audi TT und VW Skandal: Auf welche Käuferrechte können Autobesitzern zurückgreifen?
17.11.2015234 Mal gelesen
Der VW Abgasskandal klammert den Audi TT nicht aus. Welche Rechte haben Autobesitzer, wenn feststeht, dass sich in ihrem 2.0 TDI Fahrzeug ein EA 189-Diesel befindet. Fachanwälte, die bereits mehrere tausend betroffene PKW-Besitzer vertreten, informieren über wichtige Autobesitzerrechte.

Auf der Internetseite von Audi hat nach dem Eingeben einer Zahlen- und Buchstabenkolonne für so manchen Autobesitzer der Verdacht bewahrheitet, dass der eigene TT direkt vom Skandal um erhöhte Stickoxidwerte betroffen ist. Für die Besitzer dieser Autos folgt dann die Entscheidung, ob und was sie unternehmen. Unter dem Eindruck der zahlreichen unerfreulichen Schlagzeilen der letzten Wochen, wollen tausende Betroffene ihre Rechte ausschöpfen und sich wehren. Die Motivation mag unterschiedlich sein, doch die zentrale Frage ist für die allermeisten Audi-Besitzer dieselbe: Welche Rechte können überhaupt geltend gemacht und welche Fristen müssen beachtet werden?

 

Die Gewährleistung ein wichtiger Ansatzpunkt. Zeigt sich ein Fahrzeugmangel wie die manipulierten Stickoxidwerte innerhalb der zweijährigen Gewährleistung, dann kann nicht "nur" die Reparatur des Mangels gefordert werden. Kann eine Reparatur nicht wie gefordert - zum Beispiel innerhalb einer bestimmten Frist - umgesetzt werden kann, dann kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die Neulieferung eines mangelfreien Autos gefordert werden. Wenn beides fehlschlägt, können die Autokäufer alternativ Schadensersatz, Minderung oder auch die Rückabwicklung des Autokaufs einfordern.

 

Doch nicht jeder Autokäufer kann noch auf die Gewährleistung oder Garantie zurückgreifen. Doch auch dann sind die Autobesitzer nicht rechtelos. Ein vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags erstelltes juristisches Gutachten betont, dass wegen der Manipulation der Dieselmotoren auch Schadensersatzansprüche wegen sittenwidriger Schädigung gegenüber dem VW-Konzern im Raum stehen. Diesen Ansatz verfolgen die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer auch bei einer Klage eines Golf GTD-Fahrers gegen den Autobauer VW selbst. Dort hat die Volkswagen AG mitteilen lassen, dass sie sich gegen die Klage verteidigen werde (mehr zu neuesten Sachstand befindet sind in den News vom 11.11.2015 auf der Internetseite www.vw-schaden.de).

 

Diese Zusammenstellung ist lediglich ein grober Überblick - in der Praxis sind die Käuferrechte wegen Mängeln in ein komplexes rechtliches Regelwerk eingebettet. Eine kostenlose, anwaltliche Erstberatung klärt, welche Ansprüche die vom VW Skandal betroffenen Audi TT-Besitzer konkret geltend machen können und ob sich wichtige Fristen ggf. ihrem Ende nähern. In diesen Fällen werden rechtliche Maßnahmen wie etwa Güteverfahren bei staatlich anerkannten Stellen relevant, die das Ablaufen von Fristen zu unterbrechen.

 

Weitere Informationen rund um das Thema Abgasskandal befinden auf der Internetseite www.vw-schaden.de

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.vw-schaden.de