VW Amarok im Abgasskandal: Gewährleistung und andere Käuferrechte helfen Autobesitzern

16.11.2015 239 Mal gelesen
Die FIN-Überprüfung auf der VW-Internetseite hat auch VW Amarok-Besitzern bestätigt, dass es sich bei dem 2.0 TDI-Motor ihres Pickups um einen EA 189-Diesel handelt. Fachanwälte, die bereits mehrere tausend betroffene Fahrzeugbesitzer vertreten, informieren über wichtige Autobesitzerrechte.

Auch der VW Amarok wird nicht vom VW Skandal ausgespart. Wenn feststeht, dass das das eigene Auto betroffen ist, dann müssen die Fahrzeugbesitzer entscheiden, was sie nun machen. Unter dem Eindruck von immer neuen Negativschlagzeilen haben viele direkt betroffene Dieselbesitzer in den vergangenen Wochen den Entschluss gefasst, sich zu wehren. Teilweise war die Enttäuschung zu groß, teilweise hegen die Dieselbesitzer Zweifel, ob der Abgasmakel sich überhaupt ohne weitere Folgen beheben lässt.

 

Gewährleistung

Wenn sich VW Amarok-Besitzer wehren wollen und ihr Fahrzeug noch nicht lange haben, dann ist oft die Gewährleistung ein wichtiger Ansatzpunkt. Bei Automängel, die innerhalb der zweijährigen Gewährleistung auftreten, können die Besitzer nicht "nur" die Reparatur des Mangels verlangen. Kann eine Reparatur nicht wie gefordert - zum Beispiel innerhalb einer bestimmten Frist - umgesetzt werden kann, dann kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die Neulieferung eines mangelfreien Autos gefordert werden. Wenn beides fehlschlägt, können die Autokäufer alternativ Schadensersatz, Minderung oder auch die Rückabwicklung des Autokaufs einfordern.

 

Schadensersatz von VW selbst

Doch nicht jeder Autokäufer kann noch auf die Gewährleistung oder Garantie zurückgreifen. Doch auch dann sind die Autobesitzer nicht rechtelos. Ein vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags erstelltes juristisches Gutachten betont, dass wegen der Manipulation der Dieselmotoren auch Schadensersatzansprüche wegen sittenwidriger Schädigung gegenüber dem VW-Konzern im Raum stehen. Diesen Ansatz verfolgen die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer auch bei einer Klage eines Golf GTD-Fahrers gegen den Autobauer VW selbst. Dort hat die Volkswagen AG mitteilen lassen, dass sie sich gegen die Klage verteidigen werde (mehr zu neuesten Sachstand befindet sind in den News vom 11.11.2015 auf der Internetseite www.vw-schaden.de).

 

Autobesitzer müssen Fristen beachten

In der Praxis ist es für die allermeisten betroffenen Autofahrer jedoch nicht einfach, ihre Rechte umzusetzen - nicht nur wegen der ersten Reaktion des VW-Konzerns auf die eingereichte Klage. Wenn Autobesitzer positiv wissen, dass ihr Fahrzeug unter dem Abgasmangel leidet, sollten sie sich rechtliche Unterstützung sichern. Eine kostenlose, anwaltliche Erstberatung klärt, was die Fahrzeugbesitzer im konkreten Fall geltend machen können und ob wichtige Fristen sich ggf. ihrem Ende nähern. In diesen Fällen werden rechtliche Maßnahmen wie etwa Güteverfahren bei staatlich anerkannten Stellen relevant, die das Ablaufen von Fristen zu unterbrechen.

 

Weitere Informationen rund um das Thema Abgasskandal befinden auf der Internetseite www.vw-schaden.de

 

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