VW Skandal und erhöhter Diesel- und Benzinverbrauch: Wie können sich Auto-Besitzer wehren?

VW Skandal und erhöhter Diesel- und Benzinverbrauch: Wie können sich Auto-Besitzer wehren?
05.11.2015257 Mal gelesen
Bei VW und Audi haben auch nun auch Benzinmotoren ein „Abgasproblem“. Gleichzeitig sorgen sich die ohnehin betroffenen Dieselbesitzer wegen der Verbrauchswerte. Fachanwälte informieren, welche Rechte Autobesitzer wegen des Abgasskandals und Mehrverbrauch haben.

Der VW Skandal ist nun auch bei den Benzinern angekommen. Zehntausende 1,4-Liter-TSI- bzw. -TFSI-Motoren in den Modellen Audi A1, Audi A3, Skoda Octavia, Seat Leon, Seat Ibiza, VW Golf, VW Passat und VW Polo sollen deutlich mehr CO2 ausstoßen als von den Autobauern angegeben. Auch bei den Dieselmodellen scheint sich die Abgasaffäre auszuweiten. Die US-Umweltbehörde EPA will bei aktuellen 3,0-Liter-TDI-Motoren ebenfalls erhöhte Stickstoffwerte gemessen haben. Dieses neue Kapitel im Abgasskandal dürfte etliche Autofahrer noch misstrauischer gemacht haben. Denn die Vermutung, dass das eigene Auto nicht ganz den Herstellerangaben entspricht hegen nicht wenige Fahrzeugbesitzer.

 

Denn in zahlreichen Fällen müssen die Fahrer feststellen, dass sich im Alltagsbetrieb die Werksangaben zum Diesel- oder Benzinverbrauch sich einfach nicht erreichen ließen. Vor dem Hintergrund des Abgasskandals stellt sich für viele Autobesitzer zu Folgefragen: Führt auch beim eigenen Auto ein erhöhter Spritverbrauch zu erhöhten Abgasen? Können die Autobesitzer deshalb Gewährleistung oder Schadensersatz von den Händlern und Herstellern einfordern?

 

Das Thema "erhöhter Verbrauch" interessiert auch viele bereits direkt vom VW Abgasskandal betroffenen Autobesitzer. Denn Presseberichte lassen sie befürchten, dass ihr VW, Seat, Skoda oder Audi nach einer "Reparatur" im Rahmen der Rückrufaktion mehr Kraftstoff verbrauchen wird als vorher und dass zusätzlich auch die Leistung schrumpfen wird.

 

Deutlich erhöhter Verbrauch ist ein Automangel

 

Dies führt zu der Frage: Was können die Autofahrer tun, um sich zu wehren? Einen erheblichen erhöhten Diesel- oder Benzinverbrauch müssen sie nicht einfach hinnehmen. Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahr 2007 entschieden, dass ein Autokäufer vom Vertrag zurücktreten und den PKW zurückgeben kann, wenn das Auto 10% mehr verbraucht als angegeben (Urteil vom 08.05.2007, Aktenzeichen: III ZR 19/05).

 

Solange die zweijährige Gewährleistung (oder vergleichbare Garantien) noch laufen, können diese Rechte weiterhelfen. Die Autokäufer sind im Fall von Fahrzeugmängeln nicht rechtelos. Die Gewährleistungsrechte bieten viele unterschiedliche Möglichkeiten. Die PKW-Besitzer können die Reparatur des Mangels oder in bestimmten Fällen auch die Neulieferung eines mangelfreien Autos fordern. Sollte dies nicht möglich sein, dann können die Autokäufer auf der zweiten Stufe Schadensersatz, die Minderung des Kaufpreises oder auch den Rücktritt vom Kaufvertrag einfordern.

 

Wenn Autokäufer ihre Rechte in der Praxis einfordern wollen, dann sollten sie sich anwaltliche Unterstützung holen. Dann ist sichergestellt, dass das rechtlich Passende von den Autohändlern und ggf. auch den Autobauern eingefordert wird und auch durchgesetzt wird.

 

Weitere Informationen rund um die Rechte von Autobesitzern im VW-Skandal befinden sich auf der Internetseite www.vw-schaden.de.

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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